Patientenrechte: Patientenrechtegesetz passiert den Bundesrat

In der Plenarsitzung am 1.2.2013 billigte der Bundesrat das "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten".

Das Patientenrechtegesetz soll die Patientenrechte stärken und transparent, rechtssicher und ausgewogen gestalten. Durch die neuen Regelungen werden noch vorhandene Vollzugsdefizite abgebaut. Bisher waren die Rechte von Patienten im Bereich des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Wesentlichen nur durch Richterrecht geregelt. Das wird nun durch das neue Gesetz verbessert und vereinfacht.

Die Kernpunkte des Gesetzes:

- Ein im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerter Behandlungsvertrag regelt nun die Beziehungen zwischen Arzt und Patient.

- Patienten müssen verständlich und umfassend über Diagnosen und Therapien informiert werden, auf Kosten, die die Kassen nicht übernehmen, müssen sie hingewiesen werden.

- Zur Aufklärung auch über Risiken muss es ein persönliches Gespräch geben.
- Opfer von Ärztefehlern sollen künftig leichter vor Gericht zu ihrem Recht kommen. Bei einfachen Fehlern muss weiterhin der Patient den Fehler und den Zusammenhang mit dem Schaden nachweisen, bei groben Fehlern aber muss der Behandelnde beweisen, dass ein nachgewiesener Fehler den Schaden nicht herbeigeführt hat.

- Krankenkassen müssen Versicherte bei Schadenersatzansprüchen helfen.
- Patientenakten müssen künftig vollständig und sorgfältig geführt werden, Patienten bekommen ein Recht auf volle Einsicht.

- Kassen müssen in der Regel innerhalb von 3 Wochen über einen Antrag auf Behandlung entscheiden.

Wann gelten die neuen Regelungen?

Das Gesetz wird nun vom Bundesrat dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet. Es tritt dann am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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