Keine Organspende ohne Zustimmung (Widerspruchslösung)

Die Organspendezahlen in Deutschland sinken seit längerem - allem Werben zum Trotz. Doch was tun für eine größere Spendebereitschaft? Ein radikaler Systemwechsel zur sogenannten Widerspruchslösung wurde vom Bundestag abgelehnt. Trotzdem sollen die Bundesbürger künftig stärker zu einer konkreten Entscheidung bewegt werden.

Der Bundesrat hat das vom Bundestag dazu beschlossene Gesetz am 14.2.2020 gebilligt. 

Organspende: Regelmäßige Information und Aufklärung

Das Gesetz sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger künftig regelmäßig nach ihrer Organspendebereitschaft gefragt werden. Die Ausweisstellen von Bund und Ländern werden deshalb angehalten, ihre Kunden bei der Beantragung, Verlängerung oder Abholung von Personalausweisen, Pässen oder eID-Karten darauf hinzuweisen, dass sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben können, und ihnen Informationsmaterial auszuhändigen. Zugleich müssen die Ausweisstellen sicherstellen, dass eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende vor Ort auch möglich ist. Hausärzte sollen ihre Patienten ebenfalls regelmäßig darauf hinweisen, dass sie sich für eine Organspende entscheiden können. 

Bundesweites Online-Register

Damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Spendebereitschaft möglichst einfach dokumentieren, aber auch jederzeit ändern und widerrufen können, wird ein bundesweites Online-Register eingerichtet. Krankenhäuser erhalten hierauf Zugriff. Damit wird ein Überblick über potentielle Organspenden geschaffen. 

Erweiterte Entscheidungslösung versus doppelte Widerspruchslösung

Daran, dass Organspenden in Deutschland nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sind, ändert sich durch den Gesetzesbeschluss nichts. Er steht deshalb für die so genannte erweiterte Entscheidungslösung und geht auf eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Karin Maag (CDU/CSU) zurück. Im parlamentarischen Verfahren nicht durchsetzen konnte sich die so genannte "doppelte Widerspruchslösung" von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD). Hiernach wäre künftig jeder Spender gewesen, es sei denn, er hätte aktiv widersprochen. 

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Dann kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ein Jahr später soll es in Kraft treten. 

Entschließung: Bundesrat fordert Ausnahmen für Ausländerbehörden 

In einer begleitenden Entschließung wendet sich der Bundesrat gegen die Pflicht der Ausländerbehörden, Personen bei der Beantragung von Passersatzpapieren über die Möglichkeit einer Organspende zu informieren. Das System der Organspende sei Ausländerinnen und Ausländern vielfach fremd, erläutert er. Betroffene könnten deshalb fälschlicherweise denken, dass die Entscheidung über aufenthaltsrechtliche Anträge mit der Bereitschaft zur Organspende verknüpft sei. Dieser Eindruck müsse unbedingt vermieden werden. Die Bundesregierung solle die Informationspflicht der Ausländerbehörden deshalb wieder aufheben. 

Kosteneinschätzung

Außerdem bittet der Bundesrat um eine Einschätzung der Kosten, die den Länder dadurch entstehen, dass die zuständigen Stellen die Vor-Ort-Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende sicherstellen müssen. 
Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Bundesrat
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