Kassenchefs monieren Kontrolle der Gehälter

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen das Kontrollsystem bei ihren oft sechsstelligen Vorstandsgehältern wieder ändern. So berichtete ein großes Wirtschaftsmagazin. Das Bundesversicherungsamt muss die Gehälter der Kassenchefs und Vorstände derzeit genehmigen.

Gestützt auf mehrere Gutachten wollten der GKV-Spitzenverband und eine Gruppe von 25 Kassen die Gesundheitspolitiker davon überzeugen, die Regeln zur Beteiligung des Bundesversicherungsamts (BVA) an dem Verfahren wieder zu kippen, schreibt das Magazin in seiner neuen Ausgabe.

BVA muss Verträgen für Kassenchefs zustimmen

Seit 2013 müssen Vorstände der rund 130 gesetzlichen Kassen und andere Verbandsobere im Gesundheitssystem neue Verträge dem BVA als Rechtsaufsicht zur Genehmigung vorlegen. Nach Recherchen des Wirtschaftsmagazins wurden seither rund 60 Verträge eingereicht. Bei

10 habe das BVA zugestimmt, 3 seien abgelehnt worden, über den großen Rest werde noch verhandelt.

Kassengehälter höher als das der Kanzlerin

Anlass für die Neuregelung waren Streitigkeiten um die Vertragsverlängerung für den früheren Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, im Jahr 2012. Köhler hatte zunächst eine Gehaltssteigerung um 35 Prozent auf jährlich 350 000 Euro ausgehandelt. Nachdem der damalige Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Höhe moniert und eine Änderung verlangt hatte, wurde das Jahresgehalt auf 320 000 Euro reduziert und lag damit immer noch über dem der Bundeskanzlerin.

dpa