Krank und allein - was zahlt die Krankenkasse?
Manche Krankheiten sind zwar schwer, die Patienten müssen aber dennoch nicht im Krankenhaus stationäre behandelt werden, z. B. wenn nach einem Unfall beide Arme in Gips sind. Häufig sind Patienten auch durch eine Erkrankung ans Bett oder zumindest ans Haus gebunden. Was tun, wenn man niemanden hat, der bei der Körperpflege, beim Einkaufen oder beim Essen Zubereiten hilft?
Krankenkasse kann mit häuslicher Krankenpflege unterstützen
Betroffene sollten bei ihrer Krankenkasse nach bezahlter Unterstützung fragen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung sei jedoch, dass ein Arzt die Notwendigkeit dieser sog. Krankenhausvermeidungspflege bescheinigt und entsprechend dem notwendigen Umfang die häusliche Krankenpflege verordnet. Einen Teil der Kosten für die müssen gesetzlich Versicherte allerdings selbst tragen.
Praxistipp: Seit 1.1.2014 gelten neue "Rahmenempfehlungen über die einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege“. (s. News v. 8.1.2014).
Kassenleistung bei häuslicher Krankenpflege unterschiedlich
Den Verbraucherschützern zufolge sind die Leistungen der Krankenkassenbei der häuslichen Krankenpflege sehr unterschiedlich. Manche Krankenkassen zahlen für 2 Wochen, andere bis zu 6 Monate eine tägliche Grundpflege. Die meisten Krankenkassen kommen für höchstens 60 Minuten Grundpflege am Tag auf, einige wenige aber auch für die doppelte Zeit.
Krank und Kinder im Haushalt? Krankenkasse übernimmt Haushaltshilfe
Erkranken gesetzlich Versicherte mit Kindern unter 12 Jahren, können sie außerdem eine Haushaltshilfe beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass kein anderer die Aufgaben des Erkrankten im Haushalt und bei der Kinderbetreuung übernehmen kann. Manche Krankenkassen übernehmen eine Haushaltshilfe als Mehrleistung auch für bis zu 14 oder 16 Jahre alte Kinder.
Eine große Ausnahme sind Krankenkassen, die Haushaltshilfe auch dann übernehmen, wenn keine Kinder im Haushalt leben.
Krankenkasse nach ihrem Leistungsumfang befragen
Bei einem Kassenwechsel bietet es sich an, die gewählte neue Kasse nach Leistungen wie häuslicher Krankenpflege oder Haushaltshilfe zu befragen. Versicherte sollten genau vergleichen, unter welchen Bedingungen häusliche Krankenpflege (Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung) oder eine Haushaltshilfe bewilligt werden.
Tipp: Chronisch Kranke sollten prüfen, ob die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege auch dann (weiterhin) unterstützt, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert.
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.577
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.020
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
278
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
194
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
182
-
Neue Arbeitsverhältnisse
175
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
146
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
127
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
127
-
Pflegeneuordnungsgesetz: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
123
-
Tiefstand bei Zahl der BAföG-Empfänger
06.08.2026
-
Neue Regelungen beim Krankengeld ab 2027
04.08.2026
-
GKV-Mehrkostenbericht 2025 zeigt stabile Versorgungslage bei Hilfsmitteln
28.07.2026
-
Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Rettungsflug im Ausland
23.07.2026
-
Telemedizin im Ausland auf Kassenkosten bleibt die Ausnahme
22.07.2026
-
Neues Gesetz treibt Digitalisierung im Gesundheitswesen voran
21.07.2026
-
Krankschreibungen im Job sind leicht rückläufig
20.07.2026
-
Krankenkasse muss Kosten für Hautstraffung bei Lipödem-Patientin erstatten
17.07.2026
-
Kein Unfallschutz für Schiffsarzt bei Knieverletzung im Basketballturnier
15.07.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
15.07.2026