Rentenausgleich

Gewalttätiger Ex-Mann hat keinen Anspruch auf Rentenausgleich


Gewalttätiger Ex-Mann hat keinen Anspruch auf Rentenausgleich

Nie gearbeitet, vorbestraft: Eine Frau erblindet durch die Gewalt ihres Mannes auf einem Auge – und soll ihm nach der Scheidung trotzdem Rentenansprüche abgeben? Warum ein Gericht anders entschied.

Normalerweise werden bei einer Scheidung die während der Ehe entstandenen Rentenansprüche zwischen den Partnern gerecht aufgeteilt - unabhängig davon, wer wie viel gearbeitet hat. Doch es gibt eine Ausnahme. Auf einen Fall wegen «grober Unbilligkeit» - wie es im Juristendeutsch heißt - weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Gewalttätiger Ex-Mann verliert Anspruch auf Rentenanteil

Danach hat ein Mann, der seine Frau schwer misshandelt hat und nicht erwerbstätig war, bei der Scheidung keinen Anspruch auf Durchführung des Versorgungsausgleichs. So hat es das Oberlandesgericht Stuttgart (Az: 11 UF 222/24) entschieden.

Frau muss Rentenansprüche nach Misshandlungen nicht teilen

Im konkreten Fall trennte sich ein Ehepaar mit gemeinsamem Sohn. Im folgenden Scheidungsverfahren wurde dann der Versorgungsausgleich zulasten der Frau durchgeführt, da nur sie Rentenansprüche hatte. Sie legte Beschwerde ein und beantragte dessen Ausschluss wegen grober Unbilligkeit: Ihr Ex-Mann habe nie gearbeitet, sei drogenabhängig, gewalttätig und mehrfach vorbestraft. Zudem habe er sie so schwer misshandelt, dass sie auf einem Auge erblindet sei.

OLG: Kein Rentenanspruch für gewalttätigen Ex-Mann

Das Gericht gab ihr Recht: Angesichts der schweren Körperverletzung, langer Trennungszeit, der fehlenden Erwerbstätigkeit des Mannes und unterlassenen Unterhaltszahlungen sei der Versorgungsausgleich unzumutbar und daher auszuschließen. Anderenfalls würde der Mann von dem Versorgungsanrecht der Frau in der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Rente
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