Opfer seelischer Misshandlung können Rentenansprüche haben
Nach dem Opferentschädigungsgesetz könnten somit Versorgungsleistungen beansprucht werden, auch wenn kein Tatzeuge vorhanden ist, teilte das Gericht am 17.4.2013 in Kassel nach einer Revisionsverhandlung mit (B 9 VG 1/12 R).
Zum Sachverhalt:
In dem Verfahren ging es um den Fall einer 50-jährigen Frau, die eine Beschädigtenrente wegen Missbrauchs beantragt hatte. Das BSG verwies den Fall mit der Vorgabe an das Landessozialgericht (LSG) zurück, ein neues Gutachten zu Rate zu ziehen.
Die 1962 geborene Frau hatte im Jahr 1999 Gewaltopferentschädigung beantragt. Sie hatte angegeben, von frühester Kindheit bis zum Jahr 1980 körperliche Misshandlungen und sexuellen Missbrauch im Elternhaus sowie in der Schule erlitten zu haben. Darauf seien ihre psychischen Gesundheitsstörungen zurückzuführen.
Keine Beweispflicht bei seelischer Misshandlung
Das LSG hatte die Forderung der Frau auf eine Beschädigtenrente abgewiesen und sich dabei auf Zeugenaussagen sowie ein aussagepsychologisches Gutachten gestützt. Das BSG folgt der Ablehnung nicht und berief sich bei seiner Entscheidung auf § 15 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung. Danach müsse im Gegensatz zu körperlichen Misshandlungen und sexuellem Missbrauch bei seelischen Misshandlungen die Tat nicht voll bewiesen werden.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.130
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.072
-
Neue Arbeitsverhältnisse
347
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
319
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
305
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
289
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
183
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
175
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
156
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
148
-
Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit an
28.05.2026
-
Gesundheitsatlas verzeichnet deutlichen Rückgang bei Herzinfarkten
27.05.2026
-
Beratung durch die Krankenkassen auch ohne Einwilligung der Versicherten
26.05.2026
-
Apotheken bekommen mehr Kompetenzen
26.05.2026
-
So profitieren pflegende Angehörige von der Rentenversicherung
22.05.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
18.05.2026
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei Firmenfußball-Cup
18.05.2026
-
Hohe Belastung bei pflegenden Angehörigen durch Beruf und Pflege
15.05.2026
-
Vertrauen in das deutsche Gesundheitssystem auf Tiefstand
13.05.2026
-
LSG verneint GKV-Anspruch auf Abnehmspritze bei Hormonstörung
11.05.2026