Deutsches Urheberrecht verstößt nicht gegen EU-Warenverkehrsfreiheit
Bauhaus-Möbel sind wegen ihrer Form und Funktionalität seit jeher begehrte Einrichtungsstücke bei Design-Liebhabern. Allerdings haben die echten Bauhaus-Klassiker auch ihren Preis. So kostet z. B. ein Exemplar des allseits bekannten Thonet-Freischwinger-Stuhls über 500 EUR. Allerdings nur, wenn es sich um ein lizenziertes Original handelt. Derjenige, der mehr Schein als Sein bevorzugt, kann kopierte Stücke dieser Stil-Ära weitaus billiger erwerben. Es gibt vor allem im Internet so manchen Anbieter, der solche Nachahmungen günstig anbietet.
Billige Möbel – teure Folgen
Erlaubt ist das Kopieren der Designer-Möbel jedoch nicht. Wer die begehrten Einrichtungsgegenstände ohne Lizenz herstellt, der verstößt gegen Urheberrecht, zumindest in Deutschland. Lange Zeit nicht so war das in Italien, dort waren die Möbel zwischen 2002 und 2007 nicht oder nur zum Teil urheberrechtlich geschützt. Viele italienische Händler nutzten in dieser Zeit eine recht einträgliche Rechtslücke: Sie produzierten legal in Italien, warben für die Raubkopien in Deutschland und lieferten die Stücke dann über Speditionsfirmen an deutsche Käufer aus.
Das Landgericht München hat den deutschen Geschäftsführer einer solchen Spedition wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke verurteilt. Er hatte die von deutschen Kunden bestellte Ware bei der italienischen Firma abgeholt und dieser den Kaufpreis gezahlt, den er sich von den Kunden bei Ablieferung der Ware zuzüglich der Frachtkosten wieder holte. Die Münchener Richter sahen in der Übergabe der Möbel an die Käufer die für die Strafbarkeit nach deutschem Urheberrecht maßgebliche Verbreitungshandlung.
Revision mit düsteren Aussichten
Der Spediteur legte gegen das Urteil des Landgerichts Revision ein. Der Bundesgerichtshof holte sich vor seiner Entscheidung erst einmal Rat beim EuGH: Er wollte wissen, ob die Anwendung deutscher Strafvorschriften hier eine ungerechtfertigte Einschränkung der in der Union garantierten Warenverkehrsfreiheit darstellt.
Der Gerichtshof antwortete eindeutig: Ja, das strafrechtlich sanktionierte Verbot der Verbreitung solcher Kopien ist eine Behinderung des freien Warenverkehrs. Allerdings kann eine solche Beschränkung gerechtfertigt sein, wenn sie dem Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums dient. Und genau das nahmen die EU-Richter bei der Anwendung der Strafvorschrift aus dem deutschen Urheberrecht an. Der mit diesem Paragraf verfolgte Schutz sei gerechtfertigt und führe nicht zu einer unverhältnismäßigen oder künstlichen Abschottung der Märkte.
Schlechte Aussichten also für den deutschen Spediteur, der nun mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg mit seiner Revision haben wird.
(EuGH, Rechtssache C-5/11 v. 21.06.2012).
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.0362
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
524
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
363
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
298
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
289
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
2841
-
Einbau von Klimaanlage bei Eigentumswohnung: Anspruch auf Zustimmung?
280
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
256
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
254
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
248
-
China verschärft Korruptionsstrafrecht: Neue Risiken bei Handelsvertreter- und Agenturmodellen
17.06.2026
-
Beendigung einer GbR durch Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in der Hand
17.06.2026
-
Der Teufel ist Schleichwerbung – oder: was Meryl Streep mit dem Medienrecht zu tun hat
16.06.2026
-
Das EU-Mercosur-Abkommen ab dem 1. Mai 2026: Zollvorteile und neue Anforderungen für Unternehmen
15.06.2026
-
Organhaftung: Überwachungspflicht des Aufsichtsrats bei Geschäftsstillstand
20.05.2026
-
Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten einer oHG und Übergang von Ansprüchen im Wege der Ausgliederung
13.05.2026
-
China: Neue Gegensanktionen
11.05.2026
-
BGH kippt Abzug „Alt für Neu“ bei der Mängelbeseitigung
07.05.2026
-
Top Secret? Umsetzung der CSDDD, Evaluierung des LkSG und das Ziel besserer Rechtssetzung
15.04.2026
-
D&O: Wer zahlt am Ende? Regress von Unternehmensgeldbußen gegenüber Geschäftsleitern
15.04.2026