Neue Kosmetikverordnung: Strengere Regeln für Händler und Hersteller
Wer schön sein will muss leiden - diese Binsenweisheit soll in der EU nicht gelten: Europaweit mehr Schutz und mehr Sicherheit für die Gesundheit der Konsumenten und auch ein höherer Tierschutz sind Ziel der neuen EU-Verordnung, die alles rund um Kosmetikprodukte regelt.
Sichere Kosmetika für gesündere Konsumenten
Sie ersetzt ab 11.07.2013 die bisher einschlägige Richtlinie 76/768 und die dazugehörigen deutschen Vorschriften. Das Besondere:
- Sie wirkt ohne weitere Umsetzungsakte direkt in den EU-Staaten.
- Eine Übergangszeit und damit Schonfrist für die betroffenen Unternehmen gilt nicht – allerdings müssen Produkte, die vor dem In-Kraft-Treten der Verordnung bereits ausgeliefert worden sind, nicht angepasst werden.
Die Hersteller von Kosmetikprodukten müssen sich auf schärfere Vorschriften einstellen. So unterliegen alle Kosmetika – egal ob Shampoo, Zahnpasta oder Mascara - nach den neuen Regelungen jetzt einem produktbezogenen Meldeverfahren.
- Sie müssen vor dem Inverkehrbringen in einer Notifizierungsdatenbank registriert werden.
- Dort festgehalten werden u. a. die Rahmenrezeptur, der verantwortliche Hersteller, das Herkunftsland des Importeurs.
- Während es früher ausreichte, dass ein Produkt die Gesundheit nicht gefährdet, müssen künftig Kosmetika sicher sein; die Hersteller müssen dies nachweisen.
Verschärfte Kennzeichnungspflichten für Shampoo, Zahnpasta und Co.
Die neuen Vorschriften sehen zudem strenge Kennzeichnungspflichten für Produkte vor. So müssen auf den Verpackungen der Produkte gut sichtbar und unverwischbar u. a. folgende Angaben stehen:
- das verantwortliche Unternehmen
- der Verwendungszweck des Produkts
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- besondere Vorsichtsmaßnahmen, die bei Gebrauch des Produkts einzuhalten sind
- der Nenninhalt als Gewichts- oder Volumenangabe
- die Chargennummer
Wird das Produkt auf dem deutschen Markt verkauft, müssen diese Angaben in deutscher Sprache abgefasst sein. Diese Angaben sind bereits jetzt schon auf nahezu allen im deutschen Handel erhältlichen Kosmetikprodukten zu finden. Für die Hersteller der Produkte wird sich hier daher nur wenig ändern.
Händler haben Kontrollfunktion
Umstellungsbedarf wird sich jedoch für diejenigen ergeben, die Kosmetikprodukte vertreiben. Sie tragen nun Mitverantwortung und müssen, bevor sie ein Produkt zum Verkauf ins Regal oder online stellen dürfen, prüfen, ob
- die Kennzeichnungsinformationen eingehalten sind,
- die Angaben auf deutsch gehalten sind,
- das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht überschritten ist.
Wenn sie feststellen, dass eine Anforderung nicht erfüllt ist, dürfen sie das Produkt nicht verkaufen. Wenn ihnen bekannt wird, dass von dem Mittel ein Risiko ausgeht, müssen sie sofort die Hersteller und die Gesundheitsbehörden informieren.
Keine Schonfrist
Die Verordnung sieht keine Übergangsregelung vor. Eine Schonfrist für die betroffenen Unternehmen gilt daher nicht – allerdings müssen Produkte, die vor dem In-Kraft-Treten der Verordnung bereits ausgeliefert worden sind, nicht angepasst werden.
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
8702
-
Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten
440
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
341
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
307
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
3061
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
276
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
256
-
Einbau von Klimaanlage bei Eigentumswohnung: Anspruch auf Zustimmung?
251
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
237
-
Probleme des Zugangsnachweises von rechtlichen Erklärungen
213
-
D&O im Dieselskandal: SdK klagt erneut – was der VW-Fall für die Praxis bedeutet
12.08.2026
-
Muss der Hersteller nach Vertragsende das Warenlager vom Distributor zurücknehmen?
07.08.2026
-
Bundesnetzagentur wird nationale Marktüberwachungsbehörde bei der KI-Aufsicht
16.07.2026
-
Übertragung von unverbrieften Aktien in der Familien-AG
15.07.2026
-
Produktkrise und Rückruf: Ein kompakter Leitfaden für Hersteller
14.07.2026
-
Anfechtung von D&O-Policen: Urteil beanstandet marktübliche Severability-Klauseln
09.07.2026
-
BGH zur Auslegung von Mehrheitsklauseln in Gesellschaftsverträgen
08.07.2026
-
China verschärft Korruptionsstrafrecht: Neue Risiken bei Handelsvertreter- und Agenturmodellen
17.06.2026
-
Beendigung einer GbR durch Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in der Hand
17.06.2026
-
Der Teufel ist Schleichwerbung – oder: was Meryl Streep mit dem Medienrecht zu tun hat
16.06.2026