Kartellrechtswidrige Druckausübung auf einen Internethändler zur Einhaltung der UVP
Was ist passiert?
Ein Unternehmer verkaufte über das Internet Rucksäcke und Schulranzen. Dabei unterschritt er die unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) des Herstellers deutlich. Aus diesem Grund rief ihn ein Außendienstmitarbeiter des Herstellers an und teilte mit, die Preiskalkulation für die Rücksäcke sei für ihn nicht nachvollziehbar. Auf die Frage des Händlers, ob die Mitteilung dahin zu verstehen sei, dass er zukünftig nicht mehr beliefert werde, antwortete der Mitarbeiter, dies habe er nicht gesagt. Im Übrigen bleibe es dabei, die Gestaltung der Preise sei wirtschaftlich unverständlich.
Der Händler erhob gegen den Hersteller Klage auf Unterlassung, ihn wörtlich oder sinngemäß aufzufordern, die empfohlenen Verkaufspreise einzuhalten. Sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin gaben der Klage mit dem Argument statt, der Hersteller habe in unzulässiger Weise versucht, Einfluss auf die Preisgestaltung des Abnehmers zu nehmen.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes mit Urteil v. 6.11.2012, KZR 13/12
Der Bundesgerichtshof wies die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des KG Berlin zurück und begründete dies damit, dass das Kammergericht aufgrund seiner tatrichterlichen Würdigung zu recht eine unzulässige Druckausübung auf die Preisgestaltung des Händlers bejaht habe.
Nach Ansicht des BGH begegnet die Einschätzung des KG Berlin keinen Bedenken, der Händler habe den Telefonanruf des Herstellers nur dahingehend verstehen können, dass dieser ihn angesichts der erheblichen Abweichungen der Preise von den UVP zu einer Preisangleichung bewegen wollte. Das KG Berlin habe dabei zutreffend berücksichtigt, dass der Außendienstmitarbeiter sich auf die Frage des Händlers, ob die Äußerung zur mangelnden betriebswirtschaftlichen Nachvollziehbarkeit bedeute, dass er nicht mehr beliefert werde, nicht eindeutig zur weiteren Belieferung geäußert habe.
Anmerkung
Mit seiner Entscheidung schließt der BGH sich der – insoweit strengen - Spruchpraxis des Bundeskartellamtes an, auf die er in seiner Entscheidung ausdrücklich Bezug nimmt. In seinem im Zusammenhang mit der Durchsuchung von Lebensmitteleinzelhändlern veröffentlichten Schreiben v. 13.4.2010 hatte das Bundeskartellamt erklärt, dass bereits die nochmalige Kontaktaufnahme nach Übersenden der UVP ausreichen kann, um eine Preisabsprache zwischen Hersteller und Händler zu begründen. Der BGH stellt klar, dass zumindest dann, wenn im Rahmen der nochmaligen Kontaktaufnahme das Unterschreiten der UVP thematisiert und auf Nachfrage ein Zusammenhang zwischen der zukünftigen Belieferung und dem Unterschreiten der UVP nicht ausdrücklich verneint wird, ein unzulässige Einflussnahme auf die Preisgestaltung des Händlers vorliegt.
Praxistipp
Diese Entscheidung zeigt, dass seitens der Hersteller im Zusammenhang mit der Thematisierung der Unterschreitung von UVP große Vorsicht geboten ist, um sich nicht dem Verdacht einer unzulässigen Einflussnahme auf die Preisgestaltung des Handels auszusetzen. Bei einer nochmaligen Kontaktaufnahme nach Übergabe der UVP sollte strikt darauf geachtet werden, den Eindruck zu vermeiden, dass zwischen der Fortsetzung der Belieferung und der Preisgestaltung des Händlers ein Zusammenhang besteht.
Rechtsanwältin Dr. Anne Bongers-Gehlert, Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Freiburg
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.2472
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
932
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
720
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
690
-
Diese Compliance-Regelungen gelten für Geschenke und Einladungen
550
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
490
-
Transparenzregister: Wirtschaftlich Berechtigter nach GWG
448
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
434
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
419
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
413
-
Cybersicherheit: Die NIS2-Richtlinie und ihre Folgen für Unternehmen
23.12.2025
-
Der Gesellschafterstreit – Streitbeilegung
17.12.2025
-
Der Gesellschafterstreit - Prävention
17.12.2025
-
Der Gesellschafterstreit – Vor Gericht
17.12.2025
-
Außergerichtliche Erscheinungsformen eines Gesellschafterstreits
17.12.2025
-
China führt elektronische Stempel ein: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
09.12.2025
-
Wie Unternehmen und Manager mit Nachhaltigkeit umgehen sollten
02.12.2025
-
Internationale Zuständigkeiten deutscher Gerichte im Zusammenhang mit dem Brexit
02.12.2025
-
Revision von CSRD und CSDDD: EU-Parlament beschließt Verhandlungsposition
26.11.2025
-
Ladung zur Gesellschafterversammlung: Prüfungsumfang des Registergerichts
12.11.2025