Telekom trickst unlauter, um EWE TEL-Kunden abzuwerben
In dem vom OLG Oldenburg zu entscheidenden Fall ging die EWE TEL GmbH gegen die Telekom Deutschland GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung vor.
Telekom angeblich von EWE TEL beauftragt
Ein Telekom Mitarbeiter, welcher auch als solcher erkennbar war, suchte Anfang des Jahres 2014 in Apen im niedersächsischen Landkreis Ammerland eine EWE TEL Kundin auf und gab vor, er käme im Auftrag der EWE TEL. Er teilte ihr mit, dass sich einige Nachbarn aufgrund der langsamen Internetverbindung beschwert hätten und er daher bei ihr einen sogenannten „Speedtest“ zur Überprüfung der Internet-Geschwindigkeit durchführen wolle.
Einstweilige Verfügung vor dem LG Oldenburg erfolgreich
- Da dieser lediglich eine Übertragung von 7.900 kbit/s ergab, behauptete er wahrheitswidrig, dass die Telekom vor Ort die Installation schnellerer Internetverbindungen beabsichtige.
- Daher empfahl er ihr den Abschluss eines „Call & Surf“- Vertrages der Telekom mit einer Internetverbindung bis zu 16.000 kbit/s.
Das LG Oldenburg gab dem Begehren der Antragstellerin, es zu unterlassen, in deren Namen aufzutreten und unwahre Behauptungen aufzustellen, weitestgehend statt.
Verhalten des Mitarbeiters war wettbewerbswidrig
Auch die Berufung der Telekom Deutschland GmbH war nur in geringem Umfang erfolgreich. Nach der Ansicht des Oberlandesgerichts müsse die Telekom Deutschland GmbH für das wettbewerbswidrige Verhalten ihres Mitarbeiters einstehen.
Lügen zwecks Akquise
- Er habe mehrfach die Kundin der Antragstellerin belogen, da er weder im Namen der EWE TEL GmbH handelte noch eine Digitalisierung zur Beschleunigung des Internets von Seiten der Telekom geplant sei.
- Auch lagen keine Beschwerden der Nachbarn über eine zu langsame Internetverbindung vor. Bei einem Verstoß gegen dieses Urteil droht der Telekom ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR.
(OLG Oldenburg, Urteil v. 20.02.2015, 6 U 209/14).
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
6392
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
296
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
292
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
2851
-
Probleme des Zugangsnachweises von rechtlichen Erklärungen
220
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
208
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
203
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
196
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
182
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
172
-
Augenblicksversagen
20.08.2026
-
Schuldunfähigkeit
20.08.2026
-
Verschulden des Versicherungsnehmers
20.08.2026
-
Grobe Fahrlässigkeit
20.08.2026
-
Leichte Fahrlässigkeit
20.08.2026
-
Kein Provisionsanspruch des Wohnungsverwalters gegen den Vermieter bei erfolgreicher Neuvermietung
19.08.2026
-
Erleichterungen für die Gesellschaft bei Einladung zur GmbH-Gesellschafterversammlung
17.08.2026
-
D&O im Dieselskandal: SdK klagt erneut – was der VW-Fall für die Praxis bedeutet
12.08.2026
-
Muss der Hersteller nach Vertragsende das Warenlager vom Distributor zurücknehmen?
07.08.2026
-
Bundesnetzagentur wird nationale Marktüberwachungsbehörde bei der KI-Aufsicht
16.07.2026