Schweizer Gefängnisverwaltung verletzt Recht auf Meinungsfreiheit
Die Behörden hatten der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG aus Zürich 2004 die Drehgenehmigung für ein Fernseh-Interview mit einer verurteilten Mörderin in einem Gefängnis verweigert. Als Grund nannte die Gefängnisverwaltung in Hindelbank im Kanton Bern die Sicherung von Ruhe und Ordnung in der Haftanstalt. Die SRG ist privatwirtschaftlich organisiert, arbeitet jedoch mit öffentlichem Auftrag.
Die Schweizer Behörden hätten ihre Ablehnung nicht begründet, hieß es in dem Urteil von Donnerstag. Außerdem sei nicht dargelegt worden, wieso das Verbot «sozial notwendig» gewesen sei. Die Frau hatte nach Medienangaben 1998 ihren Ehemann ermordet. Der Fall hatte damals die Öffentlichkeit interessiert, zumal die Verurteilte ihre Unschuld beteuerte.
Die SRG hat keinen Schadensersatz beantragt. Gegen den Richterspruch kann Berufung beantragt werden.
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