Unfallschutz auch bei der Nahrungsbeschaffung
Arbeitnehmer sind auch dann unfallversichert, wenn sie im Betrieb auf dem Weg zum Essen verunglücken. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (S 23 U 252/09) hervor.
Die Richter gaben der Klage einer Verkäuferin in einem Supermarkt statt. Die Klage einer Berufsgenossenschaft, die eine Entschädigung zahlen musste, wurde abgewiesen. Die Arbeitnehmerin wollte eine Flasche Limonade, die sie in einer Arbeitspause trinken wollte, an der Kasse des Marktes zahlen.
Auf dem Weg dorthin rutschte sie aus und verdrehte sich das Knie. Sie musste 4 Wochen zu Hause bleiben.
Versichert auch auf Weg zur "privaten Nahrungsaufnahme"
Berufsgenossenschaft argumentierte, das Bezahlen des Getränks sei die persönliche Angelegenheit der Frau gewesen und falle deshalb nicht in den Versicherungsschutz. Dem Urteil zufolge schließt aber eine Unfallversicherung auch den Weg zur "privaten Nahrungsaufnahme" eines Arbeitnehmers während einer Pause ein.
Essen und Trinken seien schließlich "regelmäßige unaufschiebbare, notwendige Handlungen, um die Arbeitskraft des Versicherten zu erhalten", heißt es in der Entscheidung.
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.0362
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
524
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
363
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
298
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
289
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
2841
-
Einbau von Klimaanlage bei Eigentumswohnung: Anspruch auf Zustimmung?
280
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
256
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
254
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
248
-
SCHUFA-Kosten nicht immer ersatzfähig
23.06.2026
-
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Unfallfahrzeugs
23.06.2026
-
Kein wirksamer Vertrag ohne die essentialia negotii
16.06.2026
-
Bankenhaftung bei unbefugten Geldabhebungen
02.06.2026
-
Annahmefrist für Vertragsangebote per WhatsApp
26.05.2026
-
Bundestag plant Umsetzung von „Recht auf Reparatur“
22.05.2026
-
Apotheker muss Schmerzensgeld zahlen
18.05.2026
-
Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
12.05.2026
-
Bundesrat billigt Reform des Verbraucherkreditrechts
08.05.2026
-
Stiftung Warentest haftet für unrichtige Testergebnisse
07.05.2026