Sicherungsverwahrung: Straßburger Richter zufrieden mit Bundsverfassungsgericht
Die Sicherungsverwahrung schützt die Bevölkerung vor hochgefährlichen Straftätern. Wird sie angeordnet, können die Täter auch noch nach der Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe im Strafvollzug untergebracht werden. In Deutschland war diese Maßnahme lange Zeit äußerst umstritten.
Vor kurzer Zeit hat das Bundesverfassungsgericht Licht ins juristische Dunkel gebracht und entschieden, dass alle Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig sind, soweit sie deren nachträgliche Anordnung oder Verlängerung betreffen (BVerfG, Urteil v. 4.5.2011, Az.: 2 BvR 2365/09).
In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof diese Entscheidung begrüßt. Er hatte in der Vergangenheit immer wieder die nachträgliche Sicherungsverwahrung im deutschen Recht kritisiert und als menschenrechtswidrig eingestuft. Gleichzeitig haben die Straßburger Richter in ihrer jetzigen Entscheidung bestätigt, dass nichts an einer Sicherungsverwahrung auszusetzen ist, die bereits im Urteil angeordnet werde. Sie fuße auf einer „vorhersehbaren Anwendung“ des Strafgesetzbuchs und sei dann auch keine Verletzung des Freiheitsrechts des Einzelnen.
Pech für einen Drogenhändler und einen Sexualstraftäter, die gegen die Sicherungsverwahrung in Straßburg geklagt hatten. Die mehrfach vorbestraften Männer hatten lange Freiheitsstrafen verbüßt und befinden sich nunmehr in Sicherungsverwahrung. Die deutschen Strafgerichte hatten diese Maßnahme jedoch bereits bei der Verurteilung der Männer angeordnet.
(EGMR, Urteile vom 09.06.2011, 30493/04, 31047/04, 43386/08)
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.0362
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
524
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
363
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
298
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
289
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
2841
-
Einbau von Klimaanlage bei Eigentumswohnung: Anspruch auf Zustimmung?
280
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
256
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
254
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
248
-
SCHUFA-Kosten nicht immer ersatzfähig
23.06.2026
-
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Unfallfahrzeugs
23.06.2026
-
Kein wirksamer Vertrag ohne die essentialia negotii
16.06.2026
-
Bankenhaftung bei unbefugten Geldabhebungen
02.06.2026
-
Annahmefrist für Vertragsangebote per WhatsApp
26.05.2026
-
Bundestag plant Umsetzung von „Recht auf Reparatur“
22.05.2026
-
Apotheker muss Schmerzensgeld zahlen
18.05.2026
-
Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
12.05.2026
-
Bundesrat billigt Reform des Verbraucherkreditrechts
08.05.2026
-
Stiftung Warentest haftet für unrichtige Testergebnisse
07.05.2026