Die Kronzeugenregelung soll nach einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums begrenzt werden. Ein Kronzeuge soll künftig nur noch dann einen Strafnachlass erhalten können, wenn sich seine Angaben auf eine Tat beziehen, die mit seiner eigenen Tat im Zusammenhang steht.

Eine Ministeriumssprecherin bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Donnerstag). Der Gesetzentwurf sei am Mittwoch an die Ressorts geschickt worden, sagte die Sprecherin.

Bisher ist die Regelung weiter gefasst. Derzeit soll sie einen Täter auch zur Offenbarung von Straftaten motivieren, die mit der eigenen Tat und der eigenen Schuld nichts zu tun haben. Für Opfer und die rechtstreue Bevölkerung sei der «Strafrabatt» dann oft nicht mehr nachvollziehbar, berichtet die Zeitung. Union und FDP hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, die Regelung neu zu fassen.