Kronzeugenreglung soll begrenzt werden
Eine Ministeriumssprecherin bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Donnerstag). Der Gesetzentwurf sei am Mittwoch an die Ressorts geschickt worden, sagte die Sprecherin.
Bisher ist die Regelung weiter gefasst. Derzeit soll sie einen Täter auch zur Offenbarung von Straftaten motivieren, die mit der eigenen Tat und der eigenen Schuld nichts zu tun haben. Für Opfer und die rechtstreue Bevölkerung sei der «Strafrabatt» dann oft nicht mehr nachvollziehbar, berichtet die Zeitung. Union und FDP hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, die Regelung neu zu fassen.
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