Der ehemalige Verfassungsrichter und Steuerexperte Paul Kirchhof hat einen Entwurf für ein radikal vereinfachtes Steuerrecht vorgelegt.

Der Entwurf für ein "Bundessteuergesetzbuch", den Kirchhof am Montagabend in Karlsruhe vorstellte, fasst das gesamte bisherige Steuerrecht in einem einzigen Gesetz zusammen. Zentrale Forderung Kirchhofs ist weiterhin ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent, der sowohl für Arbeitseinkommen, Unternehmensgewinne und Kapitalerträge gelten soll.

"Ich glaube daran, dass sich der große Gedanke durchsetzt", sagte Kirchhof, der bereits im Bundestagswahlkampf 2005 als potenzieller Finanzminister für die Union aufgetreten war und damals für seine Idee eines einheitlichen Steuersatzes viel Häme einstecken musste. Der jetzige, viel umfassendere Entwurf entstand in einem Forschungsprojekt unter Beteiligung von sechs Bundesländern. Das bisherige Steuerrecht, das tausende von Einzelregelungen umfasst, die auf zahlreiche Gesetze verteilt sind, soll in einem einzigen Gesetz mit 146 Paragrafen zusammengefasst werden.

Die Reform sei aufkommensneutral, sagte Kirchhof. "Der Staat soll vor und nach der Reform die gleiche Summe bekommen - aber die Gesamtlast wird gerechter auf viele Schultern verteilt." Für niedrige Einkommen soll es Freibeträge geben: Die ersten 10.000 Euro bleiben steuerfrei, dann steigt die Steuerlast in zwei Stufen an, erst ab 20.000 Euro werden die vollen 25 Prozent fällig. Für Kinder soll es einen Freibetrag von 8000 Euro pro Kind geben. Steuervergünstigungen wie etwa die Pendlerpauschale oder die Steuerfreiheit für Nachtzuschläge sollen abgeschafft werden.

Die bisherige Unterscheidung zwischen verschiedenen Einkunftsarten soll entfallen. Auch die verschiedenen Steuersätze für Körperschaftsteuer (bislang 15 Prozent), privates Kapitalvermögen (25 Prozent) und Einkommensteuer (14 bis 45 Prozent) sollen entfallen. Der neue Entwurf regelt auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Umsatzsteuer sowie Verbrauchssteuern auf Energie, Tabak und Alkohol.