EU-Kommission will Vorratsdatenspeicherung kurzfristig erzwingen
Der schon seit längerem bestehende Konflikt zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung um die Wiedereinführung einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten geht nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung in eine neue Runde. Demnach droht die Kommission mit Sanktionen, sollte nicht in unmittelbarer Zukunft eine gesetzliche Neuregelung in Kraft treten.
Eine Frist von 4 Wochen wird eingeräumt
Gerade einmal noch 4 Wochen will Brüssel der Bundesrepublik zugestehen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, mit denen ein vertragsgemäßer Zustand hergestellt werden kann. Wird innerhalb dieser Zeitspanne keine Lösung gefunden, soll eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht werden.
Damit könnte der Bundesrepublik dann eine Strafzahlung drohen, wie sie vor 2 Jahren bereits gegen Schweden verhängt wurde, nachdem sich das Land geweigert hatte, eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen.
Weiterhin keine Bewegung im Koalitionsstreit
Innerhalb der Bundesregierung gibt es jedoch nach wie vor keine Bewegung im Streit um die Neuregelung. Während die CDU/CSU nach wie vor auf einer raschen Wiedereinführung besteht, lehnt die zuständige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Rückkehr zu einer verdachtslosen 6-monatigen Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger mit Hinweis auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil nach wie vor ab. Sie setzt sich weiterhin für das Quick-Freeze-Verfahren ein, bei dem Daten nur in konkreten Verdachtsfällen gespeichert werden dürfen.
Die Ministerin weist zudem darauf hin, dass die EU-Kommission selbst in Verzug sei. So habe die Kommission angekündigt, ihre Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu überarbeiten, was bislang jedoch nicht abgeschlossen sei. Erst im Juni 2012 werde mit der Vorlage der Überarbeitung gerechnet.
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