Der Bundesrat hat das Gesetz zur ELENA-Aufhebung durchgewunken. Jedoch wurde die Bundesregierung zur Nachbesserung aufgefordert. Insbesondere müssen nun jede Menge teuer übermittelter Daten gelöscht werden.

Das Gesetz mit dem reichlich sperrigen Titel „Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises“ wurde vom Bundesrat am 4.11.2011 beschlossen.

 

ELENA-Verfahren wird eingestellt + Rechtslage vor Einführung wiederhergestellt

Damit wird das ELENA-Verfahren eingestellt und die Rechtslage wiederhergestellt, die vor der Einführung des ELENA-Verfahrens bestanden hat. Nachdem der Deutsche Bundestag die von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzesänderungen bereits Ende September 2011 beschlossen hatte, kann das Gesetz jetzt dem Bundespräsidenten zugeleitet werden. Damit steht der Verkündung im Bundesgesetzblatt grundsätzlich nichts mehr im Weg.

 

Die Meldepflichten enden bei Inkrafttreten

Wichtig: Die Datenmeldungen durch die Arbeitgeber dürfen erst eingestellt werden, wenn das neue Gesetz in Kraft getreten ist. Die ELENA-Datensätze müssen also noch immer übermittelt werden!

 

Das Gesetz muss nachgebessert werden

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung im Rahmen einer begleitenden Entschließung auf, die Löschung der bereits erhobenen Daten im Zusammenhang mit ELENA erneut zu überprüfen. Das vorliegende Gesetz zum ELENA-Aus sieht vor, dass die in der Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes an die ZSS und die Registratur Fachverfahren übermittelten und gespeicherten Daten, unverzüglich zu löschen sind.

Darüber hinaus haben die Rentenverscherungsträger im Rahmen des ELENA-Verfahrens Versicherungskonten für Beamte, Soldaten und Richter angelegt. Diese Konten werden nach Beendigung des ELENA-Verfahrens nicht mehr benötigt. Laut ersten vorläufigen Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung Bund handelt es sich um rund 120.000 Versicherungskonten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei anderen Behörden Daten im Rahmen des ELENA-Verfahrens gespeichert worden sind, die nun nicht mehr benötigt werden.

Die zur Löschung notwendigen Gesetzentwürfe sollen unverzüglich vorgelegt werden.

 

Die Zukunft des Systems

Wie das System in Zukunft weitergeführt oder genutzt werden soll, ist offen. Das Wirtschaftsministerium will eine „einfache und kostensparende Lösung“. Ein Ersatzprogramm für das Sammeln und Zusammenführen von Daten über das Elster-Portal als Nachfolge für ELENA ist offenbar im Gespräch - und das trotz des erneut verschobenen Starts der elektronischen Lohnsteuerkarte. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mahnt: „Überlegungen zur künftigen Nutzung der ELENA-Infrastruktur dürfen nicht zu einem ‚Datenschutz-light'-Verfahren führen.“

 

Hintergrund

Der elektronische Entgeltnachweis hatte seit 2010 zu enormen Investitionen und Zusatzaufwand für Arbeitgeber geführt. Unternehmen müssen die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermitteln. Diese Daten sollten Behörden bei Bedarf abrufen können. Nach anhaltenden Protesten der Datenschützer und technischen Problemen mit der elektronischen Signatur sollte das Verfahren nun eingestampft werden.