Digitales Lernen gilt als äußerst flexibel – barrierefrei ist es jedoch nicht automatisch. Das im Juni in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt neue Maßstäbe und verpflichtet betroffene Organisationen und Unternehmen zu umfassender Barrierefreiheit.
Am 25. Juni 2025 tritt die neue Verordnung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen – darunter E-Learning-Angebote – zu umfassender Barrierefreiheit. Ziel ist es, allen Menschen, einschließlich jenen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen, uneingeschränkten Zugang zu digitalen Lerninhalten und Lernplattformen zu ermöglichen.
Hintergründe und rechtlicher Rahmen
Das BFSG basiert auf europäischen Richtlinien und internationalen Standards wie den "Web Content Accessibility Guidelines" (WCAG). Die WCAG, zuletzt 2018 auf Version 2.1 aktualisiert, definieren vier zentrale Prinzipien für Barrierefreiheit: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein, um digitale Inhalte für eine breite Zielgruppe zugänglich zu machen, einschließlich Menschen mit Behinderungen. In Deutschland wurde dieses Regelwerk durch die Verordnung zur Schaffung barrierefrei...
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