Mindestlohn für Weiterbildungsbranche geplant
Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtete, sollen Beschäftigte von Bildungsträgern künftig mindestens 12,60 Euro Stundenlohn in Westdeutschland und 11,25 Euro im Osten beziehen. Dies gehe aus einem gerade veröffentlichten Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor.
Umstritten ist der Zeitung zufolge, ob der zugrunde liegende Tarifvertrag für 11.000 Beschäftigte auch repräsentativ genug ist, um für allgemeinverbindlich erklärt werden zu können. Das Arbeitsministerium hat dem Vernehmen nach jedoch keine Bedenken, dass dem Antrag entsprochen wird.
Das sogenannte 50-Prozent-Quorum sei nicht die einzige und ausschlaggebende Bedingung für die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit. Grundsätzlich bestehe ein öffentliches Interesse an einer solchen Vereinbarung. Die Branchenvertreter hätten den Antrag bereits früher eingereicht. Damals konnten aber die Bedingungen nicht erfüllt werden.
Der Tarifausschuss aus Regierung sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden könnte sich Anfang Mai mit dem Thema beschäftigen, schreibt die Zeitung. Danach muss die Vereinbarung noch ins Kabinett.
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