Höhere Ausgleichsabgabe gefordert
Der Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember ist ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Gedenktag. Diesen haben Sozialverbände zum Anlass genommen, um Unternehmen zu kritisieren, die keine Behinderten beschäftigen – obwohl die meisten Betriebe dazu verpflichtet wären.
Ausgleichsabgabe erhöhen
Ab 20 Arbeitsplätzen sind Firmen verpflichtet, zu mindestens fünf Prozent Schwerbehinderte zu beschäftigen. Bei einem Viertel dieser Firmen arbeitet jedoch kein einziger Mitarbeiter mit Behinderung. Wer keinen Behinderten eingestellt hat, muss 290 Euro im Monat zahlen.
Daher beklagte der der Präsident des Sozialverbands Deutschland: "Die Ausgleichsabgabe deutlich zu erhöhen, ist überfällig – und zwar zielgerichtet für die 37.000 Unternehmen, die ungeachtet ihrer Pflicht keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen", sagte Adolf Bauer.
Bauer, der zugleich für den Deutschen Behindertenrat spricht, verwies auf Studien, wonach Arbeitslose mit einer Behinderung meist besser qualifiziert sind. Mehr Anreize und Unterstützung für die Unternehmen müssten geschaffen werden, die Behinderte einstellen wollten.
BDA: betriebswirtschaftlich sinnvoll, volkswirtschaftlich notwendig
Unterstützung möchte auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) an die Unternehmen leisten, die Menschen mit Behinderung ausbilden und beschäftigen. Richtig eingesetzt seien Menschen mit Behinderung voll leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, teilte der Verband mit. Zumal deren Einsatz im Unternehmen nicht nur gesellschaftspolitisch erwünscht, "sondern für Arbeitgeber auch aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels betriebswirtschaftlich sinnvoll und volkswirtschaftlich notwendig" sei.
Gleichzeitig beklagte der Verband auch Überregulierung und Bürokratisierung, sodass viele Sonderregeln oft das Gegenteil von Inklusion bewirkten und "zusätzliche Einstellungsbarrieren errichten".
Hinweis: Bereits in der Ausgabe 11/2012 beschäftigte sich das Personalmagazin ausführlich damit, wie Menschen mit Behinderung die Unternehmen voranbringen und welche rechtlichen Aspekte Personaler dabei beachten müssen.
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber wissen müssen
440
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
428
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
202
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
169
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
156
-
Acht rettende Sätze für schwierige Gesprächssituationen
153
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
137
-
Mitarbeiterfluktuation managen
1344
-
Checkliste: Das sollten Sie bei der Vorbereitung eines Mitarbeitergesprächs beachten
129
-
Das sind die 25 größten Anbieter für HR-Software
128
-
Was Führungskräfte in der digitalen Transformation brauchen
15.01.2026
-
Recruitingmessen richtig vorbereiten
13.01.2026
-
Welche Kanäle für Recruiting und Active Sourcing geeignet sind
13.01.2026
-
Persönliche Kandidatenansprache auf Recruitingmessen
13.01.2026
-
Jobmessen und Karrieremessen 2026 für Recruiter
13.01.2026
-
Drei Thesen zum Benefits-Portfolio der Zukunft
12.01.2026
-
Wie Führungskräfte gelassen und souverän ins neue Jahr starten
09.01.2026
-
Diese HR-Tech-Entwicklungen sollten Sie 2026 verfolgen
08.01.2026
-
2026 – Warum der bAV-Arbeitgeberzuschuss ohne Digitalisierung zum Risiko wird
07.01.2026
-
"HR darf nicht immer auf Erlaubnis warten"
07.01.2026