Menschen mit Behinderung: Höhere Ausgleichsabgabe gefordert

Zum Welttag der Menschen mit Behinderung fordern Sozialverbände höhere Abgaben für Betriebe, die zu wenig Behinderte einstellen. Die Arbeitgeberverbände lenken den Blick dagegen darauf, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung die Unternehmen voranbringen kann.

Der Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember ist ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Gedenktag. Diesen haben Sozialverbände zum Anlass genommen, um Unternehmen zu kritisieren, die keine Behinderten beschäftigen – obwohl die meisten Betriebe dazu verpflichtet wären.

Ausgleichsabgabe erhöhen

Ab 20 Arbeitsplätzen sind Firmen verpflichtet, zu mindestens fünf Prozent Schwerbehinderte zu beschäftigen. Bei einem Viertel dieser Firmen arbeitet jedoch kein einziger Mitarbeiter mit Behinderung. Wer keinen Behinderten eingestellt hat, muss 290 Euro im Monat zahlen.

Daher beklagte der der Präsident des Sozialverbands Deutschland: "Die Ausgleichsabgabe deutlich zu erhöhen, ist überfällig – und zwar zielgerichtet für die 37.000 Unternehmen, die ungeachtet ihrer Pflicht keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen", sagte Adolf Bauer.

Bauer, der zugleich für den Deutschen Behindertenrat spricht, verwies auf Studien, wonach Arbeitslose mit einer Behinderung meist besser qualifiziert sind. Mehr Anreize und Unterstützung für die Unternehmen müssten geschaffen werden, die Behinderte einstellen wollten.

BDA: betriebswirtschaftlich sinnvoll, volkswirtschaftlich notwendig

Unterstützung möchte auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) an die Unternehmen leisten, die Menschen mit Behinderung ausbilden und beschäftigen. Richtig eingesetzt seien Menschen mit Behinderung voll leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, teilte der Verband mit. Zumal deren Einsatz im Unternehmen nicht nur gesellschaftspolitisch erwünscht, "sondern für Arbeitgeber auch aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels betriebswirtschaftlich sinnvoll und volkswirtschaftlich notwendig" sei.

Gleichzeitig beklagte der Verband auch Überregulierung und Bürokratisierung, sodass viele Sonderregeln oft das Gegenteil von Inklusion bewirkten und "zusätzliche Einstellungsbarrieren errichten".

Hinweis: Bereits in der Ausgabe 11/2012 beschäftigte sich das Personalmagazin ausführlich damit, wie Menschen mit Behinderung die Unternehmen voranbringen und welche rechtlichen Aspekte Personaler dabei beachten müssen.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Diversity, Behinderung