Kritik an Studie zur Gehaltsschere bei Managervergütung

Deutsche Topmanager verdienen fünfzigmal so viel wie ein durchschnittlicher Arbeitnehmer – so eine Studie, die aktuell durch die Medien geht. Doch die Aussagen zum Gehaltsgefälle sind mit Vorsicht zu interpretieren.  

Nach der Studie der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der Technischen Universität München verdient ein Vorstand aktuell im Schnitt fünfzigmal so viel wie ein durchschnittlicher Arbeitnehmer.

Das anscheinend riesige Gehaltsgefälle zwischen Managergehältern und Arbeiterlohn ist seit Veröffentlichung der Studie Thema in den Medien - kann es doch in unmittelbaren Zusammenhang mit der Forderung nach gesetzlichen Obergrenzen von Managergehältern gebracht werden, die die SPD in die Wahlkampfdebatte eingebracht hat. Sie fordert die Begrenzung der Managergehälter durch Festlegung eines Maximalverhältnisses zwischen der Vorstandsvergütung und dem durchschnittlichen Gehalt der Arbeitnehmer im Unternehmen.

Friedl: Kritik an Vorstandsgehältern zeigt Wirkung

Doch die Studienautoren selbst interpretieren die Zahlen zum so ermittelten Einkommensunterschied zwischen Manager und Arbeitnehmer ("Manager to Worker Pay Ratio") als erstes Indiz dafür, dass die Kritik an überzogenen Vorstandsgehältern wirkt. Denn die Gehaltsschere geht vorerst nicht mehr weiter auseinander:  Die Vorstandsgehälter sind, so die Studienautoren, das zweite Jahr in Folge langsamer als die Bruttolöhne gewachsen.

Der Studie zufolge verdienten die Vorstände der 30 Dax-Unternehmen im vergangenen Jahr wie schon 2015 im Schnitt fünfzigmal so viel wie ein durchschnittlicher Beschäftigter. Zuvor kassierten die Topmanager noch das 54-fache. Im  Schnitt stieg die  Vergütung der Vorstände insgesamt um ein Prozent auf rund 3,4 Millionen Euro. Die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland legten im Vergleich dazu um 2,5 Prozent zu.

Kramarsch: Unternehmensübergreifendes Gehaltsgefälle vergleicht Äpfel mit Birnen

Vor einer zu oberflächlichen Interpretation solcher Zahlen warnt die Unternehmensberatung HKP Group. Michael Kramarsch, Managing Partner der HKP Group, weist darauf hin, dass unternehemnsübergreifende, mit dem Durchschnitt errechnete Gehaltsunterschiede zwischen Top-Managern und Arbeitnehmern kein Maßstab für die „korrekte“ Höhe der Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden sein können und so auch nicht für  eine sachliche und fachliche Diskussion taugen.

Kramarsch: "Die 'Manager To Worker Pay Ratio' vergleicht Äpfel mit Birnen. So gibt es Konzerne, die viele Mitarbeiter in Niedriglohnbereichen beschäftigen, und andere, die in erster Linie hochbezahlte Software-Ingenieure oder Finance-Spezialisten an Bord haben. Und gerade bei letzteren ist die 'Pay Ratio' relativ niedrig - was weniger dem hohen Niveau der Vorstandsvergütung als dem hoher Mitarbeitergehälter geschuldet ist."

Angaben zur Gehaltsschere sind hoch volatil

Die HKP Group weist weiter auf die hohe Volatilität solcher Kenzahlen hin. So sei  bei der Deutschen Bank die "Pay Ratio" vom Wert 52 im Jahr 2014 auf 29 im Jahr 2015 gesunken und liegt 2016 auf einem Niveau von 32 - weil kein Bonus für den Vorstand gewährt wurde. Bei Daimler lag die "Pay Ratio" 2007 dagegen bei 130. 2008 stürzte sie auf 87, weil der Vorstand wegen der Finanzkrise auf seinen Bonus verzichtet hatte.

Es sei, so der HKP-Chef, durchaus sinnvoll, die Entwicklung der Vergütungsrelation zu beobachten, um daraus unternehmensintern Rückschlüsse zu ziehen. Ein unternehmensübergreifender Quervergleich sei jedoch ohne jede Aussagekraft.

Der Versuch seiner Einführung als Allheilmittel im Kampf gegen gierige Manager, wie aktuell in der Politik gefordert, stelle lediglich politisches "Window Dressing" dar. Mitarbeiter würden dadurch nicht mehr verdienen, Vorstände nicht weniger.

Einen ausführlichen  Beitrag zu Vorurteilen und Realität bei der Managervergütung finden Sie in der im September erscheinenden Ausgabe 9/2017 des Personalmagazins.​​​​​​​

dpa
Schlagworte zum Thema:  Vergütung, Lohn, Mitarbeiterführung