Wenige Arbeitsgenehmigungen erteilt
Erst 17.401 Flüchtlinge in Deutschland konnten seit Jahresbeginn eine Arbeitsgenehmigung erhalten. In 7.711 Fällen habe die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Beschäftigungserlaubnis für Asylbewerber und Geduldete verweigert. Das berichtet die "Passauer Neue Presse" unter Berufung auf eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion.
Zur Einordnung der Zahlen: Derzeit leben laut der Bundesregierung 310.741 erwerbsfähige Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge in Deutschland (Stand: August 2015). Bis zum Jahresende werden laut offizieller Prognose insgesamt 800.000 Asylbewerber in Deutschland erwartet.
Rechtliche Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahmen sind für Asylbewerber jedoch recht hoch: Während der ersten drei Monate in Deutschland dürfen sie gar nicht arbeiten. Danach gilt die sogenannte "Vorrangprüfung" für 15 Monate, nach der zunächst geprüft wird, ob ein Deutscher oder ein EU-Bürger für eine offene Stelle zur Verfügung steht. Ist dies der Fall bekommen Asylbewerber keine Beschäftigungserlaubnis.
Bildungsniveau der Flüchtlinge
Die Arbeitgeber fordern eine Verkürzung dieser Fristen – mit Hinweis darauf, dass der Bedarf an Arbeitskräften groß sei. Allerdings haben die Betroffenen auch aus anderen Gründen oft Schwierigkeiten, einen Job zu finden. So fehlen ihnen oft in Deutschland anerkannte Qualifikationen und Abschlüsse.
Laut Daten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat ein knappes Drittel der Flüchtlinge keinen hohen oder mittleren Bildungsabschluss: Ein Viertel kann demnach nur Grundschulbildung aufweisen, acht Prozent gar keine Schulbildung. Aber immerhin verfügen den Zahlen immerhin auch 13 Prozent Flüchtlinge über einen Hochschulabschluss; 17,5, Prozent haben einen Gymasialabschluss; weitere 30 Prozent haben ihre Ausbildung mit einem Mittelschulabschluss beendet.
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