Wann außerdienstliches Verhalten zu einer Kündigung führen kann
Interessen des Arbeitgebers können durch das außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers so stark berührt werden, dass darin ein Grund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung zu sehen ist.
Das kann jedoch nur ausnahmsweise der Fall sein, etwa wenn das außerdienstliche Verhalten den Betriebsfrieden empfindlich stört, das Ansehen des Arbeitgebers massiv beeinträchtigt oder im Kundenkreis des Arbeitgebers erhebliches Missfallen erregt.
Dabei kann schlechtes außerdienstliches Verhalten wie Trunkenheit in der Öffentlichkeit, unsittlicher Lebenswandel umso eher ein Kündigungsgrund sein, je höher der Arbeitnehmer in der Hierarchie des Unternehmens steht und sein Verhalten damit gegenüber der Öffentlichkeit und Kunden auf den Betrieb abfärbt.
Sonderfall: Leitender Angestellter
Das ist aber in der Regel nur bei einem leitenden Angestellten der Fall. Bei ihm kann auch außerdienstliches Verhalten, das sein Ansehen bei den Mitarbeitern, insbesondere bei den Untergebenen, beeinträchtigt, sodass er zu einer ordnungsgemäßen Ausübung seiner Tätigkeit nicht mehr in der Lage ist, eine Kündigung rechtfertigen. Auch hierbei kommt es ganz auf den Einzelfall an.
Arbeitnehmer in Vertrauensstellungen und Tendenzbetrieben
Bei Arbeitnehmern in Vertrauensstellungen kann das Vertrauen des Arbeitgebers durch außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers leichter gestört werden als bei anderen Arbeitnehmern (z. B. Schuldenmachen eines Kassierers). Bei Arbeitnehmern in Tendenzbetrieben können ebenfalls erhöhte Anforderungen an das außerdienstliche Verhalten gestellt werden, wenn dadurch die Tendenz des Betriebs berührt wird.
Umfassende Interessenabwägung vornehmen
Ferner ist hier wie stets eine umfassende Interessenabwägung erforderlich und die Kündigung nur als letztes Mittel zulässig.
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
1.376
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.27416
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.1906
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.026
-
Wie wird die Urlaubsabgeltung richtig berechnet?
7552
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
7001
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
668
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
6642
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
637
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
624
-
Equal Pay Klage endet beim Medianentgelt
17.09.2026
-
Worauf HR bei der Digitalisierung im Arbeitsrecht achten muss
14.09.2026
-
Was es beim Sabbatical zu beachten gilt
11.09.20261
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
10.09.202616
-
Kündigung eines Außendienstmitarbeiters wegen Führerscheinentzugs
09.09.2026
-
BAG beschränkt Auskunftsanspruch des Arbeitgebers bei Annahmeverzugslohn
07.09.2026
-
Voraussetzungen für Kündigungen auf Verlangen Dritter
03.09.2026
-
Wie wird die Urlaubsabgeltung richtig berechnet?
02.09.20262
-
Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft: Was Arbeitgeber beachten müssen
31.08.20263
-
Kündigung unwirksam – Einwurfeinschreiben per Scan reicht nicht
27.08.2026