Erhöhung der Krankenhausinvestitionen durch Krankenkassen
Bei Krankenhäusern steht ein Investitionsbedarf von ungefähr 5,5 Milliarden Euro im Raum. Grundsätzlich sind die Länder für Krankenhausinvestitionen und im Speziellen für die Finanzierung neuer Gebäude und medizinisch-technischer Geräte zuständig. Die Zuständigkeit der Krankenkassen greift hingegen bei Betriebskosten, die im Zusammenhang mit der Krankenhausbehandlung anfallen. Hierunter fallen beispielsweise Gehälter der Mitarbeiter, Strom und Verbrauchsmaterialien.
Übernahme von Investitionskosten durch Krankenkassen
Um die Länder bei der Finanzierung zu unterstützen, schlägt die Techniker Krankenkasse (TK) ein neues Finanzierungskonzept vor. Danach könnten Krankenkassen einen Teil der Investitionskosten übernehmen. Im Gegenzug wird dafür gefordert, die Krankenhausplanung mitzugestalten. Dieses Finanzierungskonzept darf nach Ansicht der TK jedoch nicht dazu führen, dass die Länder ihre Investitionen reduzieren.
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