Zulage für Sachsens Lehrer ohne Beamtenstatus

In Sachsen sind Lehrer (noch) nicht verbeamtet. Als Ausgleich wird den angestellten Lehrern ab 2019 eine monatliche Zulage von 170 Euro gezahlt. Allerdings mit Einschränkungen: Nur bei einer Eingruppierung in die Gehaltsstufe E 13 und höher.

Sachsen will in den kommenden Jahren den Lehrermangel in den Griff bekommen. Deshalb wird den angestellten Lehrern eine monatliche Zulage in Höhe von 170 Euro ab 2019 gezahlt. Als einziges Bundesland neben Berlin sind die Lehrer in Sachsen bislang nicht verbeamtet. Das soll sich 2019 ändern. Allerdings ist die Verbeamtung nur für Frauen und Männer möglich, die das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Laut Kultusministerium liegen 5.117 Anträge für eine Verbeamtung von Lehrern vor.

Kosten des neuen Handlungsprogramms

Die Gewährung der Zulagen kostet Sachsen im kommenden Jahr 30,1 Millionen Euro und im Jahr darauf 37,3 Millionen Euro. Zusätzlich werden jährlich 5 Millionen Euro für Leistungsprämien ausgegeben. Dies ist jedoch nur ein Teil des neuen Handlungsprogramms, das insgesamt 1,7 Milliarden Euro kostet. Dazu gehört auch die geplante Verbeamtung der Lehrer.

Kritik an den Regelungen

Nachdem nur Lehrer/innen verbeamtet werden sollen, die das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kommt immer wieder Kritik auf. So bemängelte die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Höhe der Zulage. „Die Netto-Lücke zu den Beamten kann mit solch einem Betrag nicht geschlossen werden“, so GEW-Chefin Uschi Kruse. Linke-Politikerin Cornelia Falken bezeichnete die Zulage von 170 Euro als lächerlich im Vergleich zu den vielen Jahren, die die Lehrkräfte über 42 für das Schulwesen tätig sind.

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dpa
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