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Arbeitsvertrag, befristet (ohne Sachgrund)

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Kurzbeschreibung

Arbeitsverträge können - nach § 14 Abs. 2, Abs. 2a bzw. Abs. 3 TzBfG - auch ohne Rechtfertigung durch einen sog. "Sachgrund" befristetet abgeschlossen werden. Die Maximaldauer beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Für neu gegründete Unternehmen und bei älteren Arbeitnehmern gelten Besonderheiten.

  • Vertrag

Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Für welche Beschäftigtengruppen kann dieses Vertragsmuster genutzt werden?

Ein Arbeitnehmer soll im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags für begrenzte Zeit eingestellt werden. Dieses Muster dient für die befristete Neueinstellung eines Vollzeitangestellten nach § 14 Abs. 2 TzBfG mit einer höchstzulässigen Dauer von 2 Jahren.


Nicht geeignet ist dieses Vertragsmuster in folgenden Fällen:

  • Der Arbeitnehmer soll zwar befristet, aber länger als 2 Jahre eingestellt werden. Außer bei neu gegründeten Unternehmen führt dann an einer Befristung mit Sachgrund kein Weg vorbei.
  • Der Arbeitnehmer soll als Elternzeitvertretung, Mutterschutzvertretung oder Pflegezeitvertretung eingestellt werden. Auch für Probearbeitsverhältnisse nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG gibt es spezielle Muster.
  • Der Arbeitnehmer soll nur als Aushilfe, als kurzfristige geringfügige Beschäftigung oder im Rahmen einer sonstigen geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) oder als Haushaltshilfe eingestellt werden.
  • Sofern der Arbeitnehmer als gewerblicher Angestellter oder als Außendienstmitarbeiter eingestellt werden soll, ist zu empfehlen, diese unbefristeten Muster entsprechend anzupassen. Gleiches gilt, falls ein leitender Angestellter nur befristet eingestellt werden soll oder es sich um ein Ehegattenarbeitsverhältnis handelt.
  • Es soll ein freies Mitarbeiterverhältnis begründet werden, d.h. der Betroffene soll als selbständiger Dienstleister tätig werden.
  • Es soll ein Praktikant, Volontär oder Auszubildender eingestellt werden.

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