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Aushilfen, Arbeitsvertrag

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Kurzbeschreibung

Ein Aushilfsarbeitsvertrag wird üblicherweise als befristeter Vertrag (mit oder ohne Sachgrund) abgeschlossen. Möglich ist aber auch ein unbefristeter Teilzeitvertrag.

  • Vertrag

Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Mit diesem universell einsetzbaren Vertrag können Aushilfskräfte sowohl befristet als auch unbefristet eingestellt werden. Je nach inhaltlicher Ausgestaltung kann es sich dabei um ein sozialversicherungsfreies oder -pflichtiges Beschäftigungsverhältnis handeln.

Ausgangssituation

Aushilfsarbeitsverhältnisse sind ganz normale Teilzeitarbeitsverhältnisse, die befristet oder unbefristet geschlossen werden können. Mit diesem Muster können Aushilfskräfte sowohl befristet eingestellt werden als auch für unbestimmte Zeit als sog. Daueraushilfen. In arbeitsrechtlicher Hinsicht handelt es sich in jedem Fall um ein vollwertiges Arbeitsverhältnis. Je nach Umfang und inhaltlicher Ausgestaltung kann es sich dabei um ein sozialversicherungsfreies oder -pflichtiges Beschäftigungsverhältnis handeln. Der Begriff der "Aushilfe" ist insoweit unscharf. Aushilfskräfte werden vielfach als kurzfristig bzw. geringfügig entlohnte Beschäftigte angestellt. Dieses Vertragsmuster kann universell verwendet und auf alle vorgenannten Aushilfsbeschäftigungen zugeschnitten werden.

Spezielle Muster gibt es jedoch für folgende Situationen:

  • Die Aushilfskraft soll dauerhaft angestellt werden und wird voraussichtlich regelmäßig mehr als 603 EUR verdienen. Dann empfiehlt sich der Abschluss eines regulären Teilzeitarbeitsvertrags.
  • Sofern die Aushilfskraft für nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres arbeiten soll, sollte der Vertrag ausdrücklich als Vertrag über eine kurzfristige Beschäftigung geschlossen werden.
  • Für geringfügig entlohnte Beschäftigte im Betrieb oder im Privathaushalt liegen gesonderte Minijob-Ver...

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