Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Berufsausbildungsvertrag

Dr. Fabian Clemens
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Kurzbeschreibung

Muster eines Berufsausbildungsvertrags für Auszubildende.

  • Berufsausbildungsvertrag

Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Ausgangssituation

Es soll ein Auszubildender eingestellt werden, um einen anerkannten Ausbildungsberuf zu erlernen. Der Ausbildungszweck soll dabei im Vordergrund stehen. Ein echtes Arbeitsverhältnis, bei dem die Arbeitsleistung und der Erwerbszweck im Vordergrund stehen, soll nicht begründet werden.

Nicht geeignet ist dieses Vertragsmuster für folgende Situationen:

  • Der Bewerber soll als Praktikant für ein nach der Ausbildungsordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum, als Volontär für ein freiwilliges Volontariat, als Diplomand zur Durchführung einer Diplomarbeit, oder im Rahmen eines bloßen Einfühlungsverhältnisses eingestellt werden.
  • Der Bewerber soll von Anfang an zu Erwerbszwecken beschäftigt werden – dann ist er Arbeitnehmer und es kommen in Betracht etwa ein befristeter Arbeitsvertrag als Probearbeitsvertrag oder als sonstige Befristung mit Sachgrund oder ohne Sachgrund, eine geringfügige Beschäftigung (Minijob), ein Aushilfenvertrag als kurzfristige geringfügige Beschäftigung oder ein reguläres Teilzeitarbeitsverhältnis.
  • Für die berufliche Fort- oder Weiterbildung eines Arbeitnehmers soll ein Fortbildungsvertrag geschlossen werden.

Rechtlicher Hintergrund

Das Berufsausbildungsverhältnis ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) gesetzlich geregelt. Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.[1] Das BBiG gilt für die Berufsbildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen.[2] Berufsspezifische Regelungen sind in den jeweiligen Ausbildungsordnungen enthalten.

Für die Berufsbildung in handwerklichen Berufen gilt das BBiG mit Einschränkungen, die Handwerksordnung (HWO) enthält hierzu einige spezielle Vorschriften.[3]

Für Minderjährige finden sich ergänzende Regelungen insbesondere im Jugendarbeitsschutzgesetz[4], , die über § 15 BBiG teilweise auch für erwachsene Auszubildende gelten.

Das BBiG gilt nicht für die Berufsbildung, die in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes und der Hochschulgesetze der Länder durchgeführt wird, sowie für die Berufsbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.[5]

Ein Berufsausbildungsverhältnis wird befristet begründet. Es beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat und höchstens vier Monate betragen darf.[6] Es endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit[7] Eine vorzeitige Beendigung, eine Verlängerung sowie weitere Regelungen zur Beendigung sind in den §§ 21 ff. BBiG enthalten. Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.[8] Nach tarifvertraglichen Regelungen kann der Ausbildende verpflichtet sein, einen Auszubildenden nach bestandener Prüfung zumindest befristet in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen.

Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit (d.h. die Dauer der Gesamtausbildung) zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.[9] Nach § 7a BBiG kann auch eine Ausbildung in Teilzeit erfolgen, wodurch sich die Dauer der Ausbildung um bis zu 50% erhöhen kann. Ein Sachgrund ist hierfür nicht erforderlich, der Auszubildende hat allerdings auch keinen Anspruch auf eine Ausbildung in Teilzeit. Die Vergütung kann entsprechend der prozentualen Verkürzung der Zeit gekürzt werden und muss auch während der verlängerten Ausbildungsdauer nicht mehr erhöht werden.[10] In Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auf Antrag auch verlängert werden, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.[11] Eine Verlängerung oder Verkürzung der (täglichen oder wöchentlichen oder gesamten) Ausbildungszeit kann auch nachträglich vereinbart werden.

Inhaltlich ergeben sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden aus den gesetzlichen Vorschriften. Danach treffen den Ausbildenden bestimmte Ausbildungs- und Erziehungspflichten und den Auszubildenden bestimmte Lern- und Verhaltenspflichten. Daneben unterliegen Ausbildungsverhältnisse in vielen Fällen den für Arbeitnehmer geltenden Regelungen, etwa bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen[12] oder beim Urlaub[13] Teilweise werden arbeitsrechtliche Regelungen durch das BBiG anders ausgestaltet, etwa bei sonstigen Fällen von Entgeltfortzahlung[14] oder bei der Mindestvergütung für Aus-zubildende.[15]

Neben diesen speziellen Schutzvorschriften finden teilweise auch die allgemein...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    994
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    393
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    294
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    277
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    209
  • Sterbegeld
    202
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    199
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    199
  • Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3 Einzelbewertung: 0,002-%-Tagespauschale
    181
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    176
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    175
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    171
  • Aufmerksamkeiten
    143
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    137
  • Vorsorgepauschale
    134
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    126
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    121
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    110
  • Ende der Beschäftigung: Lohnsteuer, Beitrags- und Melderecht
    108
  • Altersentlastungsbetrag
    102
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Ausbildung: Azubis rechtssicher beschäftigen: Ausbildungsvertrag: Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
Dokumente werden übergeben
Bild: Pexels

Zu Beginn der Ausbildung steht der Ausbildungsvertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi. Ein Überblick dazu, was darin schriftlich unbedingt festgehalten werden muss und welche besonderen Pflichten Arbeitgeber und Auszubildende grundsätzlich mit dem Ausbildungsverhältnis eingehen.


Haufe Shop: Praxishandbuch Gesunde Führung
Praxishandbuch Gesunde Führung
Bild: Haufe Shop

Die Ausgaben für betriebliche Gesundheitsprogramme steigen kontinuierlich. Das Buch beleuchtet  Aspekte von Organisation, Führung und Gesundheit und bietet praktische Anwendungen. In Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Fachverband Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM) e.V.


Berufsausbildungsvertrag / Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)
Berufsausbildungsvertrag / Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Ausgangssituation Es soll ein Auszubildender eingestellt werden, um einen anerkannten Ausbildungsberuf zu erlernen. Der Ausbildungszweck soll dabei im Vordergrund stehen. Ein echtes Arbeitsverhältnis, bei dem die Arbeitsleistung und der Erwerbszweck im ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren