Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Praktikant, Pflichtpraktikum

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Kurzbeschreibung

Dieser Praktikantenvertrag ist für Personen konzipiert, die ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie leisten.

  • Praktikantenvertrag

Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Ausgangssituation

Ein Praktikant soll zeitlich begrenzt im Betrieb tätig werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes handelt. Ein solches betriebliches Praktikum kann etwa im Rahmen einer Gesamtausbildung (z.B. Studium) erfolgen oder zur Vorbereitung auf einen Beruf erforderlich sein. Dieses Vertragsmuster ist für Studenten konzipiert, die eine nach der Studienordnung bzw. Prüfungsordnung des betreffenden Studiengangs vorgeschriebene fachpraktische Tätigkeit im Betrieb absolvieren. Ist das betriebliche Praktikum jedoch voll in einen (dualen) Studiengang integriert, bestehen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten, für die dieses Vertragsmuster nicht geeignet ist. Soll das "Praktikum" nicht dazu dienen, praktische Kenntnisse zu erwerben, sondern steht der Leistungsaustausch (Arbeitsleistung gegen Vergütung) im Vordergrund, liegt unter dem Deckmantel eines Praktikums rechtlich ein gewöhnliches Arbeitsverhältnis vor.

Dieses Muster ist nicht geeignet für folgende Situationen:

  • Ist das betriebliche Praktikum voll in einen (praxisintegrierten) dualen Studiengang integriert, besteht für die Durchführung der von der Studienordnung vorgegebenen betrieblichen Praxisphasen ein spezielles Muster für einen Studien- und Ausbildungsvertrag zwischen einem Studenten und dem Partnerunternehmen einer Hochschule.
  • Der Bewerber soll als Auszubildender im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses eingestellt werden.
  • Der Bewerber soll im Rahmen eines freiwilligen Volontariats, als Diplomand zur Durchführung einer Diplomarbeit oder im Rahmen eines bloßen Einfühlungsverhältnisses eingestellt werden.
  • Der Bewerber soll vorrangig zu Erwerbszwecken beschäftigt werden - dann ist er Arbeitnehmer und es kommen etwa ein befristeter Arbeitsvertrag als Probearbeitsvertrag oder als sonstige Befristung mit Sachgrund oder ohne Sachgrund, eine geringfügige Beschäftigung (Minijob), ein Aushilfenvertrag als kurzfristige geringfügige Beschäftigung oder ein reguläres Teilzeitarbeitsverhältnis in Betracht.
  • Der Bewerber soll als freier Mitarbeiter, d.h. als selbständiger Dienstleister tätig sein.

Rechtlicher Hintergrund

Der Begriff des "Praktikanten" ist in § 22 Satz 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) definiert: Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt.

Mindestlohn

Grundsätzlich muss Praktikanten muss nach § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden. Eine Ausnahme gilt in folgenden Konstellationen:

  1. Ein Praktikum wird verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie geleistet.
  2. Ein Praktikum von bis zu 3 Monaten wird zur Orientierung für eine Berufsbildung oder für die Aufnahme eines Studiums geleistet.
  3. Ein Praktikum von bis zu 3 Monaten wird begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat.
  4. Einstiegsqualifizierung nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68 bis 70 des Berufsbildungsgesetzes

Das vorliegende Muster bezieht sich auf den unter Nummer 1 genannten Fall.

Zu Dokumentationszwecken und zur fehlerfreien Einordnung sollten sich Arbeitgeber auf jeden Fall einen Nachweis geben lassen und z. B. die Prüfungsordnung zur Personalakte nehmen.

Schriftform und Nachweisbedingungen

Nach § 2 Abs. 1a NachwG gilt das Nachweisgesetz auch für Praktikanten, d. h. die wesentlichen Vertragsbedingungen sind unverzüglich nach Abschluss des Praktikumsvertrags, spätestens vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit, in einer Niederschrift aufzunehmen. Aufzunehmen sind mindestens:

  • der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
  • die mit dem Praktikum verfolgten Lern- und Ausbildungsziele,
  • Beginn und Dauer des Praktikums,
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit,
  • Zahlung und Höhe der Vergütung,
  • Dauer des Urlaubs,
  • ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Praktikumsverhältnis anzuwenden sind.

Mit dem Abs...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    564
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    222
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    162
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    155
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    130
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    115
  • Sterbegeld
    115
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    112
  • Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3 Einzelbewertung: 0,002-%-Tagespauschale
    111
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    111
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    103
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    99
  • Vorsorgepauschale
    82
  • Minijob: Geringfügig entlohnte Beschäftigungen in der En ... / 2.1.4 Jubiläumszuwendungen
    78
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    77
  • Abfindung: Aufhebungsvertrag und arbeitsgerichtlicher Vergleich
    76
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    76
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    76
  • Aufmerksamkeiten
    75
  • Einmalzahlungen: Beitragsberechnung / 2.3.2 Bei Unterbrechung der Beitragszeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Den eigenen Erfolg gestalten: Was du nicht hören willst
Was du nicht hören willst
Bild: Haufe Shop

Wer ganz nach oben will, braucht mehr als nur Talent. Das Buch gibt einen schonungslosen Einblick in die Realität der Businesswelt und zeigt anschaulich, wie man sich ihre Mechanismen und unsichtbaren Spielregeln auf dem Weg nach oben geschickt zunutze macht.


Praktikant, freiwillig
Praktikant, freiwillig

Kurzbeschreibung Dieser Praktikantenvertrag ist für Personen konzipiert, die ein Praktikum absolvieren, das nicht auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren