Kurzbeschreibung
Mustervertrag für eine freie Mitarbeiterschaft und selbstständig zu erbringende Dienstleistungen.
Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)
Ausgangssituation:
Eine Dienstleistung kann im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung als Arbeitnehmer erbracht werden oder als selbstständige freie Mitarbeit. Ob das Eine oder das Andere gewollt und vereinbart ist, hängt nicht von der Formulierung im Vertrag, sondern von der tatsächlichen Ausgestaltung in der Praxis ab. Die Unterschiede und die Folgen sind für beide Vertragspartner in arbeits-, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlicher Hinsicht beträchtlich:
In arbeitsrechtlicher Hinsicht unterliegen freie Mitarbeiter als selbstständige Dienstleister nur den allgemeinen Dienstvertragsbestimmungen des BGB. Sämtliche arbeitsrechtlichen Sonder- und Schutzvorschriften (Kündigungsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betriebsverfassungsgesetz etc.) entfalten im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses grundsätzlich keine Wirkung. Die Ausgestaltung eines Dienstverhältnisses als freies Mitarbeiterverhältnis ist im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit zwar grundsätzlich zulässig. Sollen mit dieser Vereinbarung allerdings bewusst die arbeits- und sozialrechtlichen Schutzvorschriften umgangen werden, ist eine solche Gestaltung unzulässig. Die Parteien werden dann so behandelt, als sei ein "normaler" Arbeitsvertrag abgeschlossen worden. Auf die Vertragsbezeichnung kommt es nicht entscheidend an.
Auch in finanzieller Hinsicht ist oftmals entscheidend, ob Sozialabgaben und Steuern abzuführen sind. Für echte freie Mitarbeiter hat das beauftragende Unternehmen keine Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abzuführen.
Nicht geeignet ist dieses Vertragsmuster für folgende Situationen:
- Für alle abhängigen Bes...