Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Mutterschutzvertretung, befristeter Arbeitsvertrag

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Kurzbeschreibung

Muster eines Arbeitsvertrages zur Vertretung während des Mutterschutzes.

  • Vertrag

Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Ausgangssituation

Zeiten, in denen Arbeitnehmerinnen einem Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) unterliegen, müssen im Regelfall durch andere Arbeitskräfte abgedeckt werden. Kann der Betrieb eine ausreichende Personalreserve nicht vorhalten oder den Arbeitsausfall durch andere organisatorische Maßnahmen nicht auffangen, ist die Einstellung neuer Mitarbeiter für die Zeiten des Ausfalls der Stammbeschäftigten wegen Mutterschutz unerlässlich. In erster Linie bietet sich auch für eine Mutterschutzvertretung der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags an. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sieht hierfür in § 21 BEEG eine gesetzliche Spezialregelung vor, die auch eine sich anschließende Vertretung in der Elternzeit abdeckt.

Nicht geeignet ist dieses Vertragsmuster dagegen für folgende Situationen:

  • Der Arbeitnehmer soll als reine Elternzeitvertretung oder als Pflegezeitvertretung eingestellt werden. Auch für Probearbeitsverhältnisse nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG gibt es spezielle Muster.
  • Der Arbeitnehmer soll auf maximal zwei Jahre ohne Sachgrund befristet eingestellt werden.
  • Der Arbeitnehmer soll nur als Aushilfe als kurzfristige geringfügige Beschäftigung oder im Rahmen einer sonstigen geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) eingestellt werden.
  • Sofern der Arbeitnehmer als gewerblicher Angestellter oder als Außendienstmitarbeiter eingestellt werden soll, ist zu empfehlen, diese unbefristeten Muster entsprechend anzupassen. Gleiches gilt, falls ein leitender Angestellter nur befristet eingestellt werden soll oder es sich um ein Ehegattenarbeitsverhältnis handelt.
  • Es soll ein freies Mitarbeiterverhältnis begründet werden, d.h. der Betroffene soll als selbständiger Di...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Personal Office Standard enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Lohn- und Gehaltsabrechnung
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Bild: Haufe Shop

Das Standardwerk für die fehlerfreie Lohn- und Gehaltsabrechnung! Das Buch zeigt Ihnen in über 50 Beispielrechnungen, wie Sie Löhne, Gehälter und Abgaben richtig berechnen. Damit sparen Sie Zeit und gewinnen Sicherheit. Mit allen Änderungen für das Jahr 2025.


Befristetes Arbeitsverhältn... / Arbeitsrecht
Befristetes Arbeitsverhältn... / Arbeitsrecht

1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Befristung Grundsätzlich sind Befristungen nur rechtsgültig, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Aus bestimmten Gründen kann eine Befristung auch ohne sachlichen Grund abgeschlossen werden. 1.1 Befristung ohne ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren