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Pflegezeit, befristeter Arbeitsvertrag

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Kurzbeschreibung

Muster eines befristeten Arbeitsvertrags mit einer externen Vertretungskraft für einen nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) bzw. dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) freigestellten Arbeitnehmer (§ 6 Abs. 1 PflegeZG bzw. § 2 Abs. 1 FPfZG).

  • Vertrag

Vorbemerkung

Wenn sich Beschäftigte für die Dauer einer Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) für bis zu 6 Monate, wegen einer kurzfristigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG für bis zu 10 Arbeitstage vollständig oder teilweise bzw. für eine Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG für bis zu 24 Monate ausschließlich teilweise von der Arbeit freistellen lassen, muss der Arbeitgeber die notwendigen organisatorischen Maßnahmen treffen. Ist eine ausreichende Personalreserve nicht vorhanden und kann bzw. soll der Arbeitsausfall auch nicht durch andere Maßnahmen (etwa Leiharbeit) kompensiert werden, bietet sich der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit einer Vertretungskraft an.

Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG[1] liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer zur Vertretung einer Beschäftigten oder eines Beschäftigten für die Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG, der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG oder der Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG eingestellt wird. Nach § 6 Abs. 1 S. 2 PflegeZG ist die Befristung über die Dauer der Vertretung nach Satz 1 hinaus auch für notwendige Zeiten einer Einarbeitung zulässig.

Die Dauer der Befristung des Arbeitsvertrags muss nach § 6 Abs. 2 PflegeZG kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar sein oder den in § 6 Abs. 1 PflegeZG genannten Zwecken zu entnehmen sein. Möglich sind damit Zeit- oder Zweckbefristung sowie die Kombination von beidem (Doppelbefristung). Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet gem. §...

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