Ein weiterer Schritt in eine fairere und transparentere Unternehmensbesteuerung innerhalb der EU
Als weiteren Schritt in Richtung auf eine fairere, effizientere, wachstumsfreundlichere und transparentere Besteuerung hat die Kommission einen Aktionsplan zur grundlegenden Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU vorgelegt und eine Liste der „Top-30‟-Steueroasen der Welt veröffentlicht.
Der Aktionsplan enthält eine Reihe von Initiativen,
- um missbräuchlicher Steuergestaltung entgegenzuwirken,
- nachhaltige Einnahmen zu gewährleisten und
- das Geschäftsumfeld im Binnenmarkt zu verbessern.
Kernpunkte des Aktionsplans sind
- eine Neuauflage des Vorschlags zur Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) und
- eine Regelung, die die effektive Besteuerung am Ort der Wertschöpfung sicherstellen soll. Gleichzeitig soll die Transparenz innerhalb der EU und gegenüber Drittstaaten verbessert werden.
Wiederaufnahme des Vorschlags für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)
Die Kommission wird 2016 einen neuen Vorstoß zur Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) als umfassende Lösung für die Reform der Unternehmensbesteuerung unternehmen. Neu ist, dass die GKKB zumindest für multinationale Unternehmen verbindlich vorgeschrieben werden soll. Als Erstes soll eine gemeinsame Bemessungsgrundlage eingeführt werden, gefolgt von einer Konsolidierung als zweiten Schritt. Den Unternehmen ein besseres Binnenmarktumfeld bieten und ihnen gleichzeitig die Möglichkeiten zur Steuervermeidung nehmen – die GKKB kann beides leisten. Die Steuersätze bleiben allerdings außen vor. Die Steuerhoheit liegt nach wie vor bei den Mitgliedstaaten, die die Körperschaftsteuersätze selbst festsetzen.
Eine effektive Besteuerung sicherstellen
Der Aktionsplan zeichnet den Weg zu einer effektiven Besteuerung in der EU vor. Dahinter steht der Gedanke, dass Unternehmen ihre Steuern dort zahlen müssen, wo sie ihren Gewinn erwirtschaften. So schlägt die Kommission unter anderem Maßnahmen vor, die darauf abzielen, Gesetzeslücken zu schließen, das Verrechnungspreissystem zu verbessern und Steuervergünstigungen zu beschränken. Diese Initiativen dürften auch die laufenden Gespräche zwischen den Mitgliedstaaten über ein EU-Konzept für effektive Besteuerung voranbringen.
Mehr Transparenz
Im Aktionsplan sind auch die nächsten Schritte für mehr Steuertransparenz – in der EU und gegenüber Drittländern – angelegt. Die Kommission hat hierzu eine EU-Liste von 30 nicht kooperierenden Steuerländern und –gebieten (TOP-30-Liste) aus allen Teilen der Welt zusammengestellt, die von mindestens zehn Mitgliedstaaten auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Ziel ist ein gemeinsames Vorgehen der EU bei der Bestimmung von Drittstaaten und Gebieten, die in Steuerangelegenheiten nicht kooperieren, und bei der Abwehr einer Steuergefährdung von außen.
Außerdem startet die Kommission heute eine öffentliche Konsultation zu der Frage, ob Unternehmen – beispielsweise im Wege einer länderbezogenen Berichterstattung – zur Offenlegung bestimmter steuerlicher Informationen verpflichtet werden sollten. Diese Konsultation wird ebenso wie die Folgenabschätzungen, die die Kommission derzeit durchführt, in die Gestaltung etwaiger künftiger Maßnahmen einfließen.
Auf ihrer wöchentlichen Kollegiumssitzung beschloss die Kommission darüber hinaus, einen neuen Dienst einzurichten, der den Mitgliedstaaten mit technischer Hilfe bei der Durchführung wachstumsfördernder Verwaltungs- und Strukturreformen zur Seite stehen soll. Der neue Dienst wird auf die Erfahrungen und das Know-how der Task Force Griechenland und der Unterstützungsgruppe für Zypern zurückgreifen, die in diesen Dienst integriert werden. Für die Mitgliedstaaten besteht der Vorteil vor allem darin, dass jeder Mitgliedstaat – nicht nur Programmländer – diesen Dienst in Anspruch nehmen können.
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