Kindergeld und Job: 20-Stunden Grenze gilt nicht immer
Ob Eltern für ihre Kinder nach Vollendung des 18. Geburtstags noch Kindergeld erhalten, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. So haben volljährige Kinder, die bereits über eine Ausbildung verfügen oder sich in einer weiteren Ausbildung oder in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen befinden, nur dann einen Anspruch, wenn der Nebenjob folgende Bedingungen erfüllt:
- Es handelt sich um Einkommen aus einem Ausbildungsverhältnis.
- Es handelt sich um Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob).
- Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit überschreitet 20 Stunden nicht.
Genau um den dritten Punkt ging es im Streitfall. Der Sohn des Klägers hatte nach seinem Abitur mit einer Berufsausbildung zum Industriekaufmann begonnen. Entsprechend der Stellenausschreibung nahm er parallel dazu ein Bachelor-Studium im Studiengang „Business Administration“ an einer dualen Hochschule auf, das er nach bestandener Prüfung zum Industriekaufmann fortsetzte. Daneben arbeitete er 24 Stunden wöchentlich in seinem Ausbildungsbetrieb.
Den Antrag auf Weiterzahlung des Kindergelds nach Abschluss der Prüfung zum Industriekaufmann lehnte die Familienkasse indes ab. Begründung: Das Studium sei nicht begünstigt, weil der Sohn des Klägers eine Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche ausübe.
Klage vor dem Finanzgericht erfolgreich
Dieser Begründung folgte das Finanzgericht Münster aber nicht (Urteil v. 11.4.2014, 4 K 635/14 Kg). Der Student habe zwar seine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen. Das Studium sei jedoch trotz des Umfangs der Beschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche begünstigt, weil es sich hierbei um ein Ausbildungsverhältnis handle. Dies ergebe sich aus den Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber und aus der Verzahnung der Tätigkeit mit dem Studium. Entsprechend der Stellenausschreibung könne der Sohn mit dem Abschluss „Industriekaufmann“ noch nicht als endgültig ausgebildet betrachtet werden.
Praxistipp
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird sich nun der Bundesfinanzhof in der Revision mit dem Fall beschäftigten. Eltern, die in ähnlich gelagerten Fällen einen ablehnenden Bescheid der Familienkasse erhalten, sollten mit Verweis auf das Verfahren Einspruch einlegen.
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
4.559
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
4.498
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
3.2768
-
Verjährung von Forderungen 2025: 3-Jahresfrist im Blick behalten
2.081
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
1.920
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
1.9097
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
1.853
-
Wie das Jobticket steuerfrei bleibt oder pauschal versteuert wird
1.7472
-
Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind Fahrtkosten abziehbar
1.63014
-
Zufluss-Abfluss-Prinzip hat 10-Tage-Regelung als Ausnahme
1.612
-
Wie KI die Rollen im Finanzbereich bis 2030 neu definiert
24.02.2026
-
Ein Wegweiser zur zukunftsfähigen Finanzabteilung
12.02.2026
-
Reisekosten: Wie müssen die Verpflegungskosten gebucht werden, um den Vorsteuerabzug zu erhalten?
11.02.20264
-
Firmenwagenbesteuerung: Stellplatzkosten mindern den geldwerten Vorteil nicht
10.02.2026
-
Fördermittel-Radar für Unternehmen
06.02.2026
-
Abgabefrist für die Steuererklärung
04.02.20261
-
Steuerliche Behandlung der Erstattung vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten
22.01.2026
-
Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG
22.01.2026
-
Steuerbefreiung: zeitweise unentgeltliche Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung
22.01.2026
-
Wichtige Änderungen im BMF-Schreiben vom 11.11.2025
22.01.2026