Frauen in Führungspositionen in der Finanzabteilung unterrepräsentiert
Der Beruf eines Finanzexperten galt lange als Männerdomäne. Ob Buchhalter, Controller, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater – Finanzfragen wurden in der Vergangenheit meistens männlichen Fachkräften anvertraut. Die Zeiten haben sich geändert und heute findet man viele Frauen in Finanzberufen. In der Buchhaltung waren 2019 laut der Bundesagentur für Arbeit 78 % der Beschäftigten Frauen. Doch heißt das automatisch, dass Frauen und Männer auf ihrem Karriereweg im Finanzbereich gleichberechtigt sind?
Zugang zu Finanzberufen
Für die globale Studie "Diversifying Global Accounting Talent" des Institute of Management Accountants (IMA) wurden knapp 9.000 Teilnehmer befragt. 12,37 % der Teilnehmer kamen aus Deutschland. Die Studienergebnisse für Deutschland zeigen, dass sich bereits viel bewegt hat: 53 % der Umfrageteilnehmer mit Erfahrung im Bereich der Buchhaltung glauben, dass der Beruf im Accounting mittlerweile gleichberechtigt zugänglich sei.
Zu wenige Frauen in Führungspositionen
Allerdings zeigen die Umfrageergebnisse auch, dass Frauen in Führungspositionen weiterhin unterrepräsentiert sind und sie zudem wesentlich weniger verdienen. Woran liegt es, dass Frauen noch immer schlechtere Aufstiegsmöglichkeiten haben?
- 53 % der weiblichen Umfrageteilnehmer weisen darauf hin, dass sie nicht den gleichen Zugang zu Unterstützern und Mentoren im Unternehmen haben.
- 49 % berichten, dass Führungskräfte ihnen gegenüber mit unfairen Vorurteilen aufgetreten sind oder gegenüber Frauen generell voreingenommen sind. Das hatte negative Auswirkungen auf eine Beförderung.
- 48 % bekommen kein objektives Feedback zu ihrer Leistung.
Dies bestätigen auch die Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur für Arbeit, wonach der Frauenanteil bei der "Leitung Finanzen" 2019 nur bei 37 % lag – also weniger als die Hälfte des Beschäftigtenanteils insgesamt.
Im Unternehmensalltag scheint es also immer noch vorzukommen, dass Frauen mit Vorurteilen konfrontiert werden. Abwertende Kommentare oder Witze mussten sich diesbezüglich schon die Mehrheit der weiblichen Umfrageteilnehmer anhören (72 %). Und fast ein Drittel hat den Eindruck, härter als ihre männlichen Kollegen arbeiten zu müssen, um die gleiche Anerkennung zu bekommen.
Mehr Feingefühl zahlt sich aus
Die Umfrage zeigt, dass sich bereits viel getan hat: Frauen können in Finanzabteilungen Karriere machen. Doch die Analyse legt auch offen, dass es immer wieder zu Ungleichbehandlungen kommt. Dies kann für das Unternehmen erhebliche Folgen haben. In Zeiten des Fachkräftemangels sind Unternehmen mehr als je zuvor daran interessiert, gut ausgebildete und eingearbeitete Fachkräfte an sich zu binden. Doch 48 % der Umfrageteilnehmer haben in der Vergangenheit bereits einmal ein Unternehmen aufgrund von Ungleichbehandlung verlassen. Das gilt es zu verhindern.
Unternehmen sollten deshalb kritisch hinterfragen: Werden für alle Mitarbeiter faire Arbeitsbedingungen geboten? Bereits kleine Veränderungen können große Wirkung erzielen.
- Es sollte selbstverständlich sein, dass Frauen und Männer bei gleicher Leistung auch die gleiche Vergütung erhalten.
- Führungskräfte sollten geschult und sensibilisiert werden: Anzügliche Witze oder Kommentare sollten sofort aktiv unterbunden werden.
- Konstruktives Feedback zur Arbeitsleistung sollte regelmäßig gegeben werden. Wenn gute Leistung auch gesehen und anerkannt wird, kann dies enorm motivieren und zur Mitarbeiterbindung im Unternehmen beitragen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Business-Knigge: Lob und Anerkennung aussprechen
Nachfrage nach Controlling- und Finance-Fachkräften sinkt – Trendwende oder Ausnahme?
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
1.152
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
1.1048
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
9347
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
904
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
848
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
770
-
Umsatzsteuerrecht für Kommunen - Rechtsstand
756
-
Verjährung von Forderungen 2025: 3-Jahresfrist im Blick behalten
724
-
Wie das Jobticket steuerfrei bleibt oder pauschal versteuert wird
7072
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
681
-
Was der Digital Omnibus an den Hochrisiko-Pflichten für Finanz-KI verschiebt, und was trotzdem stehen muss
20.07.2026
-
Zinslose Ratenzahlungsvereinbarung: keine Einkünfte aus Kapitalvermögen
16.07.2026
-
So sichern Unternehmen Wissen und Prozesse beim Führungswechsel
14.07.2026
-
Rechtsanwaltskosten bei Erbstreitigkeiten steuerlich geltend machen
08.07.2026
-
Welche Pflichten Influencer ab der ersten Kooperation treffen
07.07.2026
-
Reiseleistungen: Umsatzsteuer richtig ermitteln und buchen
06.07.2026
-
Keine Werbungskosten bei Nutzung von Privatfahrzeug statt Dienstwagen
02.07.2026
-
Neue Zollregelungen für Pakete mit Warenwert bis 150 Euro ab Juli 2026
30.06.2026
-
Elektronische Dienstleistungen aus einem Drittland
29.06.2026
-
Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
25.06.2026
Wed Oct 05 07:49:37 UTC 2022 Wed Oct 05 07:49:37 UTC 2022
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.