Tz. 47

Die Vorgehensweise zur Erstellung der Kapitalflussrechnung nach IFRS ist in IAS 7 geregelt, sie dient auch nach IFRS der Darstellung und Beurteilung der Finanzlage. Die Erstellung der Kapitalflussrechnung ist relativ unabhängig von dem anzuwendenden Rechnungslegungssystem. Da DRS 21 weitaus detailliertere Angaben zur Gliederung der Kapitalflussrechnung als IAS 7 enthält, werden im Folgenden zunächst die inhaltlich äquivalenten Vorschriften in IAS 7 genannt und im Anschluss die Besonderheiten und Abweichungen nach IAS 7 erläutert.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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