a) Überblick

 

Tz. 106

Neben der externen Berichterstattung, als Hauptregelungsgehalt, fordern die IFRS zudem die Abbildung der Unternehmenssteuerung aus interner Managementsicht anhand vom Standard definierter bilanzieller Lenkungsgrößen (management approach). Die Aufnahme interner Steuerungsdaten in den Informationskanon zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dient der Befriedigung der Informationsbedürfnisse der Bilanzadressaten. Durch die Disaggregation der Datenlage auf Ebene operativer Segmente soll die Finanzberichterstattung anhand zusätzlicher vertiefender Informationen geeignet ergänzt und die Informationsfunktion der IFRS gestärkt werden.[47]

[47] Böckem/Pritzer, KoR 2010, 614 (614).

b) Entstehungsgeschichte

 

Tz. 107

Bereits Anfang der achtziger Jahre wurde eine erste Version des Vorgängerstandards zu IFRS 8 als Entwurf veröffentlicht und herausgegeben. IAS 14 sollte die Grundsätze zur Darstellung von Finanzinformationen gegliedert nach Produkten/Dienstleistungen und Regionen festlegen. Der Standard sah neben einer sektoralen ebenfalls eine geographische Gliederung vor. Andere Segmentierungen wurden durch den Standard verworfen. Nach mehrmaliger Änderung von IAS 14 ging mit IFRS 8 als Nachfolgestandard ein vollständiger Paradigmenwechsel in der Darstellung einher. Die Art der Segmentberichterstattung wird demnach offen gelassen, da sich IFRS 8 stärker an den realen Berichtsgegebenheiten orientiert. Dies trug vor allen Dingen der damals herrschenden Kritik Rechnung, da eine künstliche Zerlegung des Unternehmens in Produkte und Regionen unabhängig von der Unternehmensstruktur nicht die reale Informationslage widerspiegelte und damit den Bilanzadressaten nur unzureichend informierte (IFRS 8.BC5).

 

Tz. 108

Mit IFRS 8 wurden im Jahr 2009 die vorhergehenden Regelungen des IAS 14 ersetzt. Die Änderungen gehen aus der Initiative zur Harmonisierung der Rechnungslegungsstandards von IFRS und US-GAAP hervor, die der IASB bereits im Jahre 2002 zu seiner Agenda hinzugefügt hatte (IFRS 8.BC2). Im Zuge der angestrebten Konvergenz der Standardsetzer hat der IASB die Regelungen des korrespondierenden damaligen US-Standards (SFAS 131) weitestgehend übernommen. Der IASB war der Überzeugung mit der Übernahme der US-GAAP-Regelungen eine Verbesserung der Qualität der finanziellen Berichterstattung zu erreichen.

c) Geltungsbereich

 

Tz. 109

Die Segmentberichterstattungspflicht trifft Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden oder die einen Börsengang vorbereiten. Hierzu zählen auch gehandelte Schuldinstrumente des Unternehmens (Kapitalmarktorientierung; IFRS 8.2). Die Vorbereitung eines Börsengangs beginnt mit Einreichung der Jahres- oder Konzernabschlüsse bei der Börsenaufsichtsbehörde bzw. wenn sich das Unternehmen bereits im Prozess der Einreichung befindet.[48] Der öffentliche Markt umfasst alle in- und ausländischen Börsen sowie den Freiverkehr inklusive regionaler und lokaler Märkte.[49] Der Begriff geht damit über die Definition des organisierten Marktes (§ 2 Abs. 5 WpHG) hinaus.

 

Tz. 110

Lediglich die eigene Ausgabe von Wertpapieren begründet eine Aufstellungspflicht für die Segmentberichterstattung. Wertpapiere des Mutter- oder des Tochterunternehmens begründen keine Aufstellungspflicht (IFRS 8.BC23). Eine Befreiung von der Aufstellungspflicht kann i. d. R. nur bei Unternehmen mit einem (regionalen) Segment auftreten. Dies sollte eher eine Ausnahme darstellen.[50] Nicht segmentberichtserstattungspflichtige Unternehmen können wahlrechtsweise freiwillig eine Segmentberichterstattung aufstellen,[51] wobei diese den Anforderungen des IFRS 8 gerecht werden muss. Eine nicht regelkonforme Berichterstattung darf nicht als Segmentinformation bezeichnet werden (IFRS 8.3). Nach IFRS 8.2 besteht eine Segmentberichterstattungspflicht sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss. Zur Erleichterung kann bei einem zusammengefassten Geschäftsbericht auf eine separate Aufstellung im Einzelabschluss verzichtet werden (IFRS 8.4).

 

Tz. 111

Der Standard ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und damit für alle Geschäftsjahre, die zu diesem Zeitpunkt oder danach beginnen, anzuwenden. Mit Inkrafttreten von IFRS 8 wurde IAS 14 ersetzt. Im Nachgang wurde IFRS 8 verschiedentlich ergänzt so z. B. durch das AIP 2009 und das AIP 2010–2012. Letzterer ist ab dem 1. Januar 2015 für beginnende Geschäftsjahre innerhalb der EU anzuwenden.

[48] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 36 Rn. 5.
[49] Schulz-Danso, in: Beck IFRS-Hdb., § 21 Rn. 7.
[50] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 36 Rn. 11.
[51] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 36 Rn. 12.

d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

 

Tz. 112

Die Orientierung des Standards am management approach trägt zu höheren Freiheitsgraden bei der Ausgestaltung der Segmentberichterstattung bei. Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich insbesondere aufgrund der expliziten und faktischen Wahlrechte, speziell aufgrund des steuerbaren Umfangs der internen Berichterstattung und dessen Auswirkungen auf die Segmentberichterstattung. Dies birgt u. a. Gefahren hinsichtlich des Einflusses der Ausgestaltung der intern...

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