Rn. 18

Stand: EL 27 – ET: 04/2018

Zum sog. liquiditätsneutralen Schließen von Derivategeschäften vgl. ausführlich HdR-E, Kap 7, Rn. 61. Bisweilen kommt es in diesem Kontext auch vor, dass Optionen (Short-Positionen) als Folgegeschäfte abgeschlossen werden. Die hierfür anfallenden Prämienzahlungen (Einnahmen) werden mit dem negativen Marktwert aus dem geschlossenen (alten) Derivat verrechnet, so dass aufgrund der Vereinbarung des bilanzierenden Unternehmens mit seinem Vertragspartner (i. d. R. ein Kreditinstitut) für die neu vereinbarte Option keine oder aber marktabweichende Prämienzahlungen geleistet (vereinnahmt) werden. Die Vereinbarung mit dem Vertragspartner weist in diesen Fällen z. T. auch eine Prämie von null Euro aus.

Werden Kombinationen aus Long- und Short-Positionen vereinbart, ist die Gestaltung häufig so, dass für die Kombination als Ganzes "optisch" eine Prämie von null Euro vereinbart wird. Dies erweckt den Anschein, dass es sich um eine sog. Zero Cost Option handelt.

In derartigen Fällen ist entsprechend der Vorgehensweise bei Swaps (vgl. HdR-E, Kap 7, Rn. 61) zu verfahren, d. h. der negative Marktwert des geschlossenen (alten) Derivats (z. B. ein Zins- oder ein Währungsswap) ist erfolgswirksam zu buchen. In derselben Höhe ist für das Folgegeschäft – hier die Option bzw. die Optionskombination – eine entsprechende Prämie zu erfassen.

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