Aus der Praxis – für die Praxis – Rechnungsstellung
Die Frage: Reicht es aus, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer in der Adresse genannt wird?
Ist der Firmennamen eine Pflichtangabe? Reicht es ggf., wenn die Rechnung an den Gesellschafter-Geschäftsführers (bei identischer Adresse) adressiert wurde? Vorsteuerabzug kommt wg. § 19 UStG nicht in Frage.
Die Antwort: Fimennamen und Geschäftsführer nennen
In einer Rechnung müssen sich der Name und die Anschrift des Leistungsempfängers eindeutig feststellen lassen (§ 14 Abs 4 UStG, § 31 Abs. 2 UStDV) . Abkürzungen oder Symbole ( z. B. GmbH & Co KG) können verwendet werden, wenn ihre Bedeutung in der Rechnung oder in anderen Unterlagen eindeutig festgelegt ist (§ 31 Abs. 3 UStDV).
Daher ist der Firmenname eine Pflichtangabe in einer Rechnung.
Die Adressierung „An Firma XY z.Hd. Geschäftsführer Z“ ist sinnvoll und zulässig.
Der Geschäftsführer einer Firma ist i.d.R. „nur“ deren Handlungsgehilfe. Eine Identität zwischen Unternehmen (Firma) und Geschäftsführer liegt nicht vor.
Sofern die Rechnung an den Geschäftsführer gestellt wird, sind folgende Unstimmigkeiten oder Probleme denkbar.
- Der Geschäftsführer wechselt
- Es gibt mehrere Geschäftsführer
- Der Geschäftsführer kann ein eigenes umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen haben.
- Obwohl die Lieferung für das Unternehmen bestimmt ist, könnte eine Zahlung nur vom Geschäftsführer (z.B. überschuldet, mittellos) und nicht von der Firma (z.B. zahlungsfähig) verlangt werden.
- Eine Rechnung dient nicht nur zum Vorsteuerabzug (hier wegen der Kleinunternehmerschaft nach § 19 UStG zwar nicht möglich), sondern auch als Nachweis für den Betriebsausgabenabzug bei der betrieblichen Gewinnermittlung des Unternehmens.
So ist eine Rechnungsstellung nur an den Geschäftsführer bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer nicht möglich.
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
Aus der Praxis - für die Praxis: Wann wie Gutscheine umsatzsteuerlich richtig eingestuft werden
-
GWG-Grenzen 2026 und Abschreibungsmöglichkeiten
6.195
-
Diese Unterlagen können 2026 vernichtet werden
3.3863
-
Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
3.082
-
Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss
2.792
-
Private Nutzung von Elektrofahrzeugen 1 %-Methode: Welche Regelung gilt ab wann?
2.453
-
Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
2.383
-
Wann Leistungen als wiederkehrend bewertet werden
2.2102
-
Säumniszuschläge, wann sie fällig werden und wie sie richtig gebucht werden
1.9522
-
Privatnutzung von Elektrofahrzeugen: Die 1-%-Regelung
1.850
-
Wie die Bewirtung eigener Arbeitnehmer richtig eingeordnet wird
1.665
-
10-EUR-Grenze für Streuwerbeartikel – Brutto- oder Nettogrenze?
10.03.20261
-
Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung Februar 2026
25.02.2026
-
Fahrtkosten für Auslandsreisen richtig geltend machen
17.02.2026
-
Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber
09.02.2026
-
Höhere Entfernungspauschale ab 2026
03.02.2026
-
Begriff "Gutschrift" bei Rechnungskorrektur und Rechnungsstellung
26.01.2026
-
So berechnen und buchen Sie den Eigenverbrauch für Ihren Betrieb
20.01.2026
-
Verpflegungsmehraufwand 2026: Neue Pauschalen für Auslandsreisekosten
15.01.2026
-
Diese Unterlagen können 2026 vernichtet werden
08.01.20263
-
Private Nutzung von Elektrofahrzeugen 1 %-Methode: Welche Regelung gilt ab wann?
05.01.2026