Nicht gefördert im Rahmen der ÜH III werden hingegen

  • Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden,
  • Unternehmen ohne inländische Betriebsstätte oder Sitz,
  • Unternehmen, die sich bereits zum 31.12.2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden haben (EU- Definition) und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben,
  • Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb bis zum 30.6.2021 eingestellt oder Insolvenz angemeldet haben,
  • Unternehmen, die erst nach dem 30.4.2020 gegründet wurden,
  • öffentliche Unternehmen (Anteile > 50 % in öffentlicher Hand),
  • private Vermieter (Haupterwerb ist irrelevant!),
  • Unternehmen mit mehr als 750 Mio. EUR Jahresumsatz (ggf. im Unternehmensverbund) im Jahr 2020 und
  • Freiberufler oder Soloselbstständige im Nebenerwerb.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Controlling Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge