Nicht gefördert im Rahmen der ÜH III werden hingegen
- Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden,
- Unternehmen ohne inländische Betriebsstätte oder Sitz,
- Unternehmen, die sich bereits zum 31.12.2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden haben (EU- Definition) und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben,
- Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb bis zum 30.6.2021 eingestellt oder Insolvenz angemeldet haben,
- Unternehmen, die erst nach dem 30.4.2020 gegründet wurden,
- öffentliche Unternehmen (Anteile > 50 % in öffentlicher Hand),
- private Vermieter (Haupterwerb ist irrelevant!),
- Unternehmen mit mehr als 750 Mio. EUR Jahresumsatz (ggf. im Unternehmensverbund) im Jahr 2020 und
- Freiberufler oder Soloselbstständige im Nebenerwerb.
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