Für die Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz soll ab 1.3.2024 statt dem ermäßigten Steuersatz von 7 % wieder der Regelsteuersatz von 19 % gelten. Ursprünglich war eine Befristung des ermäßigten Steuersatzes bis 31.3.2024 vorgesehen, zuletzt war eine Verkürzung bis 31.12.2023 diskutiert worden. Mit dem Wachstumschancengesetz soll die befristete ermäßigte Umsatzbesteuerung für Gas- und Wärmelieferungen zum 29.2.2024 auslaufen (§ 28 Abs. 5 und 6 UStG).

 
Hinweis

Anmerkung der Redaktion

Zur Umsetzung dieser Maßnahme im finalen Wachstumschancengesetz[1] aufgrund der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses[2] siehe hier.

[1] Zustimmung im Bundesrat am 22.3.2024.

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