Für Unternehmen bedeutet nachhaltige Unternehmensführung, dass sie neben den traditionell im Zentrum stehenden finanziellen Erfolgsmaßstäben auch die ökologischen und sozialen Folgen ihrer Wirtschaftsaktivitäten erfassen und steuern. Dies nimmt die obersten Führungs- und Aufsichtsorgane (z. B. Vorstand und Aufsichtsrat) in die Pflicht,

  • die wesentlichen – positiven und negativen – Auswirkungen der Wirtschaftsaktivitäten ihres Unternehmens zu erkennen,
  • Ziele und Strategien zum Umgang mit diesen Auswirkungen zu formulieren,
  • dabei den Einklang mit den normativen (Werte-)Grundlagen des Unternehmens zu überprüfen (und ggf. auch dbzgl. Entwicklungsschritte zu setzen),
  • Anreize für nachhaltiges Wirtschaften in allen Governance-Mechanismen des Unternehmens zu verankern (z. B. Bonussysteme),
  • Nachhaltigkeit darüber hinaus über alle Bereiche der Aufbauorganisation des Unternehmens zu implementieren.

Um dies zu leisten, ist ein intensiver Dialog mit den Stakeholdern des Unternehmens unerlässlich: von Kunden zu Mitarbeitern bis hin zu Nichtregierungsorganisationen, die etwa ökologische Themen oder Fragen in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte vertreten. Ihre Erwartungen, Ansprüche und Interessen bilden den Maßstab für die Auswirkungen, die von Unternehmen erzielt werden – denn Auswirkungen sind letztlich nichts anderes als die konkret beobachtbaren Veränderungen in Umwelt oder Gesellschaft, die aus deren Wirtschaftsaktivitäten resultieren.[1]

Aufgabe des Nachhaltigkeitscontrollings ist es auch hier, dem Management mit dem erforderlichen Instrumentarium unterstützend zur Seite zu stehen. In Anbetracht des Umstandes, dass dieses Rollenprofil im Controlling noch vergleichsweise jung ist, steht gegenwärtig noch häufig das Leisten von Grundlagenarbeit in den Unternehmen im Fokus. Dies umfasst v.a. die Strukturierung von Datenerfassungs- und sonstigen Berichtsprozessen, die Definition von Kennzahlen und die Verknüpfung von Informationen zur Nachhaltigkeitsleistung mit solchen zur finanziellen Leistung des Unternehmens.

[1] Vgl. Baumüller, 2019, S. 955ff.

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