Compliance bedeutet die Übereinstimmung unternehmerischen Handelns mit allen geltenden Gesetzen, Regeln, Verhaltensleitlinien und Standards guten Handelns.[1] In den einschlägigen Gesetzen und Kodizes, z. B. im Sarbanes-Oxlex Act oder im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), wird die Compliance explizit als Aufgabe der Corporate Governance genannt. Das im Unternehmen geschaffene Compliance-Managementsystem muss Prozesse, Strukturen und Methoden beinhalten, die das rechtmäßige Verhalten sämtlicher Unternehmensmitglieder gewährleistet. Dazu zählen bspw. die Einsetzung eines Compliance Officers, die Einrichtung eines Hinweisgebersystems, ein Ethikkodex (Code of Conduct) und die Formulierung von Compliance-Zielen. Die Regeln zur Corporate Governance und Compliance wirken, wie in Abb. 1 skizziert, einseitig auf die Gestaltung der Controllingorganisation. Diese muss es ermöglichen, die rechtlich vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen und die dazu erforderlichen Informationen bereitstellen.

[1] Vgl. Thielemann, 2006.

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