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Die Bandbreite der möglichen Ausgestaltungstypen eines Green Bonds ist einer stetigen Änderung infolge der steigenden Beliebtheit des Finanzinstruments unterworfen. Nachfolgende Typen lassen sich unterscheiden, sie haben sämtlich bestimmte Green Bond Principles (GBP) einzuhalten:

  • Anleihe Verwendung der Erlöse (Standard Green Use of Proceeds Bond): Der Erlös aus dem Verkauf der Anleihe ist zweckgebunden für grüne Projekte. Der Emittent ist regresspflichtig, weshalb allein die Schuldnerbonität die Risikokosten der Anleihe beeinflusst.
  • Verwendung der Erträge (Green Revenue Bond): Zweckgebundene Verwendung für die (Re-)Finanzierung von grünen Projekten. Das Kreditrisiko der Anleihe ergibt sich aus den Cashflows der zweckgebundenen Erlöse, Gebühren, Steuern etc. und deren Verwendung für die jeweiligen grünen Projekte. Ein Schuldenregress besteht auf bestimmte Einnahmequellen des Schuldners, nicht auf den Schuldner selbst – bspw. Green Bond eines Energieversorgers zum Ausbau erneuerbarer Energien und Verwendung einer zweckgebundenen Gebühr auf die Stromrechnung der Kunden.
  • Projektanleihe (Green Project Bond): Zweckgebundene Anleihe für das oder die spezifisch zugrunde liegende(n) grüne(n) Projekt(e). Der Investor trägt direkt das Projektrisiko. Im Regressfall erfolgt ein Rückgriff i. d. R. nur auf die Vermögenswerte und die Bilanz des Projekts – z. B. bei der Finanzierung eines Windparks auf die jeweiligen Windkraftanlagen des Emittenten.
  • Grüne besicherte Anleihe (Green Securitised Bond):

    • Verbriefungsanleihe (Asset-Backed Securities): Es handelt sich um ein Refinanzierungsportfolio grüner Projekte oder Erlöse, die für grüne Projekte vorgesehen sind und aus denen i. d. R. die Rückzahlung erfolgt. Entsprechend erfolgt im Regressfall ein Rückgriff auf eine Gruppe von Projekten und deren zugrunde liegenden Vermögenswerte (z. B. grüne Hypotheken, Solarleasing) – bspw. Tesla Energy (unterstützt durch Solarmietverträge für Privathaushalte), Obvion (unterstützt durch grüne Hypotheken).
    • Pfandbrief (Covered Bonds): Dieser ist zweckgebunden für förderfähige Projekte, die im gedeckten Pool enthalten sind. Im Fall eines Schuldenregresses erfolgt ein Rückgriff auf den Emittenten und, falls der Emittent nicht in der Lage ist, die Anleihe zurückzuzahlen, auf den gedeckten Pool – bspw. Berlin Hyp grüner Pfandbrief. Erwähnenswert ist, dass der Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP) in 2022 Mindeststandards für die Emission von öffentlichen grünen Pfandbriefen begeben hat,[1] was zu einer Weiterentwicklung der Pfandbriefe im deutschen Markt führt.
  • Sonstige Schuldtitel: Zweckgebunden für förderfähige Projekte – bspw. Wandelanleihen, Schuldscheindarlehen, Commercial Paper, Schuldverschreibungen.[2]
[1] Die Mindeststandards bauen auf den Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA) auf. U. a. wird neben einer externen Beurteilung ein regelmäßiges Impact Reporting gefordert. Mithilfe des grünen Pfandbriefs können zukünftig deckelungsfähige Kommunal- und Staatsfinanzierungen refinanziert werden, die einem ökologisch nachhaltigen Zweck dienen; bspw. in den Bereichen erneuerbare Energie, Energieeffizienz, Verschmutzungsprävention und -kontrolle sowie nachhaltiges (Ab-)Wassermanagement.
[2] Vgl. ICMA – International Capital Market Association, Green Bond Principles, June 2021, www.icmagroup.org/assets/documents/Sustainable-finance/2021-updates/Green-Bond-Principles-June-2021-140621.pdf; Climate Bonds Initiative, Explaining green bonds, www.climatebonds.net/market/explaining-green-bonds, jeweils abgerufen am 3.1.2023.

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