Für die Durchsetzung des Verhaltenskodex im Unternehmensalltag ist es wichtig, dass Mitarbeiter und Führungskräfte sich in Zweifelsfragen durch einen "neutralen" Ansprechpartner beraten lassen können, der nicht mit Linienführungsaufgaben betraut ist. Das ist typischerweise Aufgabe des Compliance-Beauftragten. Häufig erfolgen Hinweise auf Regelverletzungen oder Unredlichkeiten in Form von Beratungsfragen. Ombudsmann-Regelungen und Hinweisgebersysteme sollten deshalb dafür Sorge tragen, dass solche Fragen genauso ernst genommen werden wie unmittelbare Hinweise auf Regelverstöße selbst.

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