Streitigkeiten über die Erbringung von Postdienstleistungen werden weiterhin zentral von der Regulierungsbehörde beigelegt, sie wird aber im Fall von Verbraucherbeschwerden als Verbraucherschlichtungsstelle tätig. Die Details werden durch Verordnung geregelt. Gebühren werden für diese Verfahren nicht erhoben (§ 18 Abs. 2 PostG).

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