• Bei Neu- oder Erweiterungsplanungen beachten, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. eine Strategische Umweltprüfung erforderlich ist.
  • Durch sog. Ökokonten können in vielen Kommunen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sozusagen vorweggenommen werden. Durchgeführte Maßnahmen werden dokumentiert und können dann einem späteren Eingriff angerechnet werden.

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