Landesgesetze zur Umweltverträglichkeitsprüfung (LPUVG)
Regelungsbereich Konkretisieren und ergänzen die Bundesvorschriften.
Wer ist betroffen? Betroffene Anlagen sind jeweils in den Anhängen gelistet.
Kernaussagen

Meist beschränken sich die Landesgesetze auf Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen und übernehmen inhaltlich das Bundesgesetz.

Bundesrecht geht vor, wenn es weitergehende Anforderungen stellt.
 
Landesplanungsgesetze (LPlG)
Regelungsbereich Regeln Raumordnung und Planungsgrundsätze auf Landesebene.
Wer ist betroffen? Behörden, wirkt sich aber auch auf größere bauliche Belange der Betriebe aus.
Kernaussagen Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe, Abstimmungen, Abwägungsgesichtspunkte u. Ä.
 
Naturschutzgesetze der Länder (NatSchG)
Regelungsbereich Regeln Grundsätze des Naturschutzes auf Landesebene.
Wer ist betroffen? Jede/r
Kernaussagen Ausgleich von Eingriffen in die Natur, Ausweisung von Schutzgebieten, Schutz gefährdeter Biotope und Arten, ökologisch orientierte Landschaftsplanung.
 
Landesbauordnungen der Länder (LBO)
Regelungsbereich Regeln Anforderungen bei Bauvorhaben.
Wer ist betroffen? Bauherren und Architekten.
Kernaussagen

Bauvorhaben sind i. d. R. genehmigungspflichtig.

Genehmigungen umfassen z. B. die Erschließung, die Art der Nutzung, den baulichen Brandschutz inkl. Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen, die Eignung von Bauprodukten, die Flucht- und Rettungswege sowie die generelle Sicherheit von Baustelle und Bauwerk.

Nutzungsänderungen müssen der Behörde angezeigt werden.

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