Landesgesetze zur Umweltverträglichkeitsprüfung (LPUVG) | |
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Regelungsbereich | Konkretisieren und ergänzen die Bundesvorschriften. |
Wer ist betroffen? | Betroffene Anlagen sind jeweils in den Anhängen gelistet. |
Kernaussagen | Meist beschränken sich die Landesgesetze auf Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen und übernehmen inhaltlich das Bundesgesetz. Bundesrecht geht vor, wenn es weitergehende Anforderungen stellt. |
Landesplanungsgesetze (LPlG) | |
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Regelungsbereich | Regeln Raumordnung und Planungsgrundsätze auf Landesebene. |
Wer ist betroffen? | Behörden, wirkt sich aber auch auf größere bauliche Belange der Betriebe aus. |
Kernaussagen | Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe, Abstimmungen, Abwägungsgesichtspunkte u. Ä. |
Naturschutzgesetze der Länder (NatSchG) | |
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Regelungsbereich | Regeln Grundsätze des Naturschutzes auf Landesebene. |
Wer ist betroffen? | Jede/r |
Kernaussagen | Ausgleich von Eingriffen in die Natur, Ausweisung von Schutzgebieten, Schutz gefährdeter Biotope und Arten, ökologisch orientierte Landschaftsplanung. |
Landesbauordnungen der Länder (LBO) | |
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Regelungsbereich | Regeln Anforderungen bei Bauvorhaben. |
Wer ist betroffen? | Bauherren und Architekten. |
Kernaussagen | Bauvorhaben sind i. d. R. genehmigungspflichtig. Genehmigungen umfassen z. B. die Erschließung, die Art der Nutzung, den baulichen Brandschutz inkl. Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen, die Eignung von Bauprodukten, die Flucht- und Rettungswege sowie die generelle Sicherheit von Baustelle und Bauwerk. Nutzungsänderungen müssen der Behörde angezeigt werden. |
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