Im Rahmen von Umweltmanagementsystemen wird vor allem auf die Gefahren und Risiken in möglichen oder tatsächlichen Notfallsituationen Bezug genommen. Die ISO 14001:2015 fordert im Kap. 6.1 Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen, es umfasst Umweltaspekte, bindende Verpflichtungen sowie Planung von Maßnahmen.

Bei Planungen für das UM-System müssen Risiken und Chancen bestimmt werden. So soll gewährleistet werden, dass die Ergebnisse des UM-Systems erreicht, unerwünschte Auswirkungen verhindert oder verringert werden und fortlaufende Verbesserungen bewirkt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch externe Umweltzustände das Unternehmen beeinflussen können (z. B. Hochwasser, Wetterereignisse, Klimawandel etc.).

Das Unternehmen muss zudem mögliche Notfallsituationen bestimmen, auch solche, die eine Auswirkung auf die Umwelt haben können. Unternehmen müssen sowohl dokumentieren, welche Risiken und Chancen zu berücksichtigen sind, als auch die erforderlichen Prozesse.

Die Umweltaspekte der Tätigkeit, Produkte und Dienstleistungen müssen bestimmt werden. Dabei sind auch Änderungen (z. B. Neuentwicklungen, neue oder veränderte Tätigkeiten) sowie nicht bestimmungsgemäße Zustände (z. B. Leckagen) und Notfallsituationen zu berücksichtigen. Dazu legt das Unternehmen Kriterien fest, um Aspekte mit bedeutender Umweltauswirkung zu bestimmen. Die bedeutenden Umweltaspekte müssen dokumentiert und intern kommuniziert werden; aus ihnen können sich Risiken bzw. Chancen ergeben.

Auch bindende Verpflichtungen (z. B. Rechtsvorschriften, Auflagen von Behörden, Genehmigungen) müssen bestimmt und im UM-System berücksichtigt werden. Alle Maßnahmen müssen in das UM-System integriert und ihre Wirksamkeit bewertet werden.

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