Auch die Geldbuße stellt noch keine rechtliche Strafe dar. Sie beruht ebenfalls auf dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Der Schadensfall ist auch dabei nicht Voraussetzung. Eine Geldbuße wird verhängt, wenn die Ermittlungen ergeben haben, dass ein einfacher Denkzettel nicht ausreicht. Neben den Arbeitsschutzbehörden können auch Staatsanwaltschaften und Gerichte Geldbußen verhängen. Dies ist immer dann möglich, wenn der Tatbestand der einfachen Fahrlässigkeit vorliegt. Verwarngelder und Geldbußen ziehen keine weiteren Folgen nach sich.

 
Achtung

Mögliche Folgen bedenken

Eine Führungskraft sollte sich immer wieder vor Augen führen, was im betrieblichen Alltag durch ihre Anweisungen an Schaden entstehen kann. Dann ist zu überlegen, wie ein Aufsichtsbeamter den Fall bewerten würde. Kommt die Führungskraft zu dem Schluss, dass ein unbedarfter Externer den Sachverhalt als grob fahrlässig einstufen würde, müssen auch zum eigenen Schutz sofort entsprechende Verbesserungen eingeleitet werden. Ansonsten folgt eine Strafe.

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